Finanzaufsicht

Identitätsmissbrauch bei Trade Republic: BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppe

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der WhatsApp-Gruppe „A20 DAX Experten Alliaz“, die angeblich von der in Berlin ansässigen Trade Republic Bank GmbH betrieben wird. Doch dabei handelt es sich laut BaFin um einen Identitätsmissbrauch. In der WhatsApp-Gruppe werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, Finanzprodukte zu handeln.

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14:08 Uhr | 22. August | 2025
Bafin

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin.

| Quelle: BaFin

Es besteht nach Angaben der BaFin der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten. Die Angebote stammen nicht von der Trade Republic Bank GmbH. Es handelt sich laut BaFin um Identitätsmissbrauch. Trade Republic ist einer der in Deutschland bekanntesten Online Broker mit Sitz in Berlin. Die Masche der angeblichen Dienstleister, die sich der Reputation von Trade Republic bedienen, läuft auf unterschiedliche Arten und Weisen ab:

  • Auf sozialen Medien werden Werbeanzeigen geschaltet, in denen beispielsweise kostenlose Aktienempfehlungen oder die Vermittlung von Wissen zum Aktienhandel angeboten wird. Es wird mit bekannten Wirtschaftsexperten, aber auch lizenzierten Instituten geworben. Interessierte Anlegerinnen und Anleger werden aufgefordert, über den Messengerdienst WhatsApp in Kontakt zu den Erstellern der Werbeanzeigen zu treten und einer WhatsApp-Gruppe beizutreten.

  • In den WhatsApp-Gruppen teilt ein vermeintlicher Wirtschaftsexperte sein Wissen zu Finanzthemen. Er wird durch seine Assistenz unterstützt, welche den Chat moderiert und den Mitgliedern persönlich zur Verfügung steht. In Seminaren oder Unterrichtsstunden werden zunächst Hinweise zu vermeintlich lukrativen Anlagemodellen geteilt und Empfehlungen zum Kauf bestimmter Aktien ausgesprochen.

  • Die Initiatoren der Gruppen versuchen über mehrere Wochen, Vertrauen aufzubauen. Im weiteren Verlauf wird meist ein innovatives Finanzinvestitionssystem vorgestellt, mit dessen Hilfe sich erhebliche Gewinne erwirtschaften lassen sollen. Teilweise wird ein eigener Krypto-Token beworben, der vorbörslich erwerbbar sei.

  • Die Gruppenmitglieder werden im Rahmen von Marketing-Aktionen aufgefordert, an täglichen Check-In-Aktionen und Gewinnspielen teilzunehmen, um z. B. Krypto- oder Sachwerte erhalten zu können.

  • Interessierte Anlegerinnen und Anleger werden aufgefordert, sich entweder bei einer externen Online-Handelsbörse, einem eigenen Handelsprogramm oder einer App anzumelden, um dort mit diversen Finanzprodukten handeln zu können, die durch den Initiator der WhatsApp-Gruppe empfohlen wurden. Vorgeblich steht meist nur ein begrenzter Zugang zu diesen Handelsplattformen zur Verfügung.

  • In manchen Fällen wird mit der testweisen Nutzung der Online-Handelsplattform oder App geworben. Hierzu stellen die Initiatoren der Gruppen teilweise finanzielle Mittel zur Verfügung. Testauszahlungen von kleineren Beträgen sind zur Vertrauensbildung zunächst möglich.

  • Einzahlungen sind meist über ein ausländisches Konto oder über eine Zahlung in Form von Kryptowerten möglich.

  • Im weiteren Verlauf wird der Druck auf Anlegerinnen und Anleger erhöht, weitere Einzahlungen zu leisten. Auszahlungen werden an Bedingungen geknüpft oder sind gar nicht mehr möglich.

  • Häufig wechselt die Erreichbarkeit der Webseiten, unter denen die Handelsplattform aufrufbar sind.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.