Fondsgebundene Rentenversicherung: 5 Vorurteile im Check

Trotz ihrer Renditestärke haben FRV noch immer mit Vorurteilen zu kämpfen. Bastian Kunkel, Gründer und Geschäftsführer der VMK Versicherungsmakler GmbH (Versicherungen mit Kopf), nennt stichhaltige Argumente dagegen.

07:04 Uhr | 12. April | 2021
Versicherungsmakler Bastian Kunkel (links) setzt auf Online-Beratung.

Versicherungsmakler Bastian Kunkel (links) setzt auf Online-Beratung. Foto: Kunkel

1. Eine FRV ist zu teuer.

Diese Aussage ist – wie so oft beim Thema Versicherungen – zu pauschal. Es sind definitiv sehr viele Fondspolicen am Markt, die zu hohe Kosten aufweisen und dann die Renditen stark mindern. Allerdings gibt es eben auch Anbieter mit einer sehr günstigen Effektivkostenquote, zum Beispiel in Kombination mit günstigen ETFs und einem hohen, garantierten Rentenfaktor.

Zudem sollte man auch beachten, dass eine fondsgebundene Rentenversicherung für den reinen Kapitalaufbau – im Vergleich etwa zu einem ETF-Sparplan – in den meisten Fällen schlechter abschneidet (trotz Steuervorteil).

Für den Kapitalaufbau empfiehlt sich dann eher eine direkte Anlage in Aktien/Fonds/ETFs, ohne einen Versicherungsmantel. Aber wenn es um den Aufbau einer planbaren, lebenslangen Rente geht, dann ist eine Fondspolice für viele Menschen das perfekte Produkt. Unsere Kunden entscheiden sich in der Regel für beides. Kapitalaufbau über einen Aktien/ETF-Sparplan und parallel der gezielte Aufbau einer lebenslangen Rente mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung, in der Regel auf ETF-Basis.

Kunden, denen absolut klar ist, dass sie später mal eine monatliche Rentenzahlung erhalten wollen, entscheiden sich sogar immer häufiger aus Renditegründen für eine fondsgebundene Basisrente (auch hier auf ETF-Basis, mit hohem, garantierten Rentenfaktor und niedrigen Effektivkosten).

2. Fondspolicen sind wegen möglicher Kursschwankungen generell zu unsicher.

Grundsätzlich können wir nicht für alle Fonds/Anlagen sprechen, die man als Kunde auswählen kann. Hier gibt es tatsächlich viele aktiv gemanagte Fonds, die sogar in den letzten zehn Jahren „unterirdisch“ performt haben. In vielen hunderten Vertrags-Checks der letzten Jahre ist uns immer wieder aufgefallen, dass Kunden gut gemeinte aktiv gemanagte Fonds ausgewählt haben, deren Renditeerwartungen sich aber nicht erfüllt haben.

Mindestens 80 Prozent unserer Kunden entscheiden sich deswegen für den transparenten MSCI World ETF (die rund 1.600 größten Unternehmen aus 23 Industrieländern) als Anlage: Keine Experimente und damit auch weniger Unsicherheit für den Kunden, weil er genau weiß und versteht, wo er langfristig investiert.

Zudem werden fondsgebundene Rentenversicherungen in der Regel über einen langen Zeitraum abgeschlossen und bespart. Je länger der Zeitraum, desto geringer das Risiko von Kurschwankungen, die definitiv vorkommen, aber auf lange Sicht gesehen keine große Rolle spielen. Durch das monatliche Sparen helfen zwischenzeitliche Kurseinbrüche sogar, mehr Anteile am Fonds/ETF zu erhalten (Cost-Average-Effekt).

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3. Fondsgebundene Rentenversicherungen sind unflexibel.

Diese Aussage gilt definitiv nur für ältere Verträge und Tarife. Es gibt inzwischen eine große Anzahl an sehr flexiblen und modernen Fondspolicen. Allerdings sollte nie vergessen werden, dass eine fondsgebundene Rentenversicherung kein Tagesgeldkonto ist und auch nicht so behandelt werden sollte. Das Ziel sollte in unseren Augen immer die lebenslange Rente sein. Punkt.

4. FRV bieten für Angehörige nur unzureichenden oder teuren Schutz durch Zusatzversicherungen.

Hier sind wir ein großer Fan von sehr einfach gehaltenen Tarifen, ohne zu viel (teuren) Schnickschnack und Zusatzbausteine. Eine private Rentenversicherung ist unserer Meinung nach kein Produkt zur gezielten Todesfallabsicherung der Familie, zumindest nicht in der Ansparphase.

Unseren Kunden empfehlen wir dafür in der Regel eine separate, günstige Risikolebensversicherung mit einer sinnvollen Versicherungssumme. Stirbt der Versicherungsnehmer während der Ansparphase, erhalten Angehörige das vorhandene Guthaben der Fondspolice ausgezahlt. Für den Todesfall des Versicherungsnehmers in der Rentenphase, empfehlen wir das Vereinbaren einer passenden Rentengarantiezeit. Über diese kann dann die Versorgung des hinterbliebenen Partners sichergestellt werden.

Wir ziehen eine lange Rentengarantiezeit einer Restkapitalisierung vor, da durch die Restkapitalisierung der Rentenfaktor oft zu stark reduziert wird. 25 Jahre Rentengarantiezeit im Vergleich zu 15 Jahren Rentengarantiezeit, wirken sich bei guten Policen dagegen kaum auf die monatliche Rente aus. Bei 25 Jahren Rentengarantiezeit erhält der Partner im Fall der Fälle eine monatliche Rente bis der verstorbene Partner 92 Jahre alt geworden wäre.

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5. Die Kosten für eine FRV sind nicht transparent genug.

Auch diese Aussage gilt vor allem für ältere Tarife. Bei neuen Tarifgenerationen stimmt sie überhaupt nicht mehr. Der Kunde findet im VVG-konformen Angebot immer die so genannte Effektivkostenquote. Diese Effektivkostenquote beinhaltet sämtliche Kosten aus Abschluss-, Vertriebs-, und Verwaltungskosten sowie die Kosten der Anlage (Fonds/ETFs). Die Effektivkostenquote gibt ganz klar an, um wie viel Prozent sich die Rendite der Fondsanlage über die gesamte Laufzeit reduziert. Ein Beispiel: Reine Rendite des MSCI World ETF: 8%  Effektivkostenquote von beispielsweise 0,9% = 7,1% effektive Rendite auf die gesamte Laufzeit. Wichtiger Hinweis: Die Effektivkostenquote wird normalerweise sehr stark durch Eintrittsalter, Restlaufzeit und die Höhe des garantierten Rentenfaktors beeinflusst. Dazu muss erwähnt werden, dass die günstigste Effektivkostenquote nicht immer gleich zu setzen ist, mit dem besten Produkt. Es sollte aus unserer Sicht vor allem auf einen guten Mix aus günstiger Effektivkostenquote und einem hohen, garantierten Rentenfaktor geachtet werden.

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