Bauministerium stellt neues Förderprogramm vor

So fördert die Politik zukünftig Neubauten

Bauministerin Klara Geywitz hat das neue Förderprogramm der Bundesregierung für Neubauten vorgestellt. Hier kommen die Details.

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15:01 Uhr | 25. Januar | 2023
Haus im Bau

Für Häuslebauer hat das Bauministerium nun ein neues Förderprogramm vorgestellt.

| Quelle: Lex20

Nachdem die Bundesregierung im vergangenen Jahr aufgrund einer Antragsflut die Förderprogramme für energieeffiziente Gebäude ziemlich abrupt einstellte, warteten Bauherren gespannt darauf, wie es weitergehen wird. Zwar kündigte das Bundesbauministerium ein neues Förderprogramm für 2023 an, Details blieben aber unbekannt. Bis jetzt.

Am Mittwoch stellte das Ministerium unter Ministerin Klara Geywitz (SPD) nun die neuen Kriterien für das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ vor. Erstmals werde bei der Förderung der gesamte Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick genommen, teilt das Ministerium mit – „vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau in ferner Zukunft“.

„Klimagerechtes Bauen ist heute keine Kann-Entscheidung mehr, sondern ein Muss“, unterstrich Geywitz die Entscheidung, ausschließlich klimafreundliches und energieeffizientes Bauen unterstützen zu wollen. Hier kommen die Details.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten vorweisen. Effizienzhaus 40 bedeutet, dass das Haus nur 40 Prozent der Energie eines heutigen Standardhauses verbrauchen darf. Bauherren, die diese Vorgabe erfüllen, dürfen eine Förderung in Form verbilligter Kredite bis zu einer Summe von 100.000 Euro pro Wohneinheit erwarten.

Wer darüber hinaus das Qualitätssiegel „QNG-Plus“ vorweisen kann, kann die Fördersumme auf bis zu maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit ausbauen.

Welche Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung?

Der Zinssatz orientiert sich für alle Antragsteller an der Kapitalmarktentwicklung und wird für die Dauer der ersten Zinsbindungsfrist festgeschrieben. Die Zinsverbilligung aus Bundesmitteln beträgt bis zu 4% p.a. des Kreditbetrages bei einer Laufzeit von 35 Jahren und 10 Jahren Zinsverbilligung.

Wie viel Geld steht insgesamt zur Verfügung?

Insgesamt stellt die Bundesregierung jährlich 750 Millionen Euro für dieses Förderprogramm zur Verfügung.

Ab wann können Förderanträge gestellt werden?

Das Förderprogramm startet am 1. März dieses Jahres.

Wie werden Sanierungen gefördert?

Die Förderung von Neubauten war zum 1. Januar dieses Jahres vom Wirtschafts- ans Bauministerium übertragen worden. Die Förderung von Sanierungsmaßnahmen liegt weiterhin beim Wirtschaftsministerium und ist deutlich umfangreicher.