Insolvenzantrag gestellt

Immobiliengesellschaft D.i.i. ist zahlungsunfähig

Für die Immobilienwirtschaft sind es aktuell schwere Zeiten – und für die Wiesbadener D.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG ist es so schwer, dass sie einen Insolvenzantrag stellen musste. Der Geschäftsbetrieb soll allerdings weitergeführt werden.

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14:04 Uhr | 02. April | 2024
Insolvenz
| Quelle: MonthiraYodtiwong

Die Wiesbadener D.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG hat beim Amtsgericht Wiesbaden einen Insolvenzantrag gestellt. Medienberichten zufolge muss nun geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Verfahrens gegeben sind. Die D.i.i. nennt als Gründe für ihre Zahlungsunfähigkeit „gestiegene Baukosten, Planungsunsicherheiten der Fördergelder, ein hohes Zinsumfeld sowie einen weggebrochenen Transaktionsmarkt mit erhöhten Kosten. Die Umsätze hätten sich dadurch verschoben. Ihnen sei nun der „lange Atem ausgegangen“, wie D.i.i.-Vorstandsvorsitzender Frank Wojtalewicz gegenüber dem „Handelsblatt“ sagte. 

Anleger können sich über geschlossene Kommanditgesellschaften (geschlossene Fonds) an den Immobiliengesellschaften der D.i.i. beteiligen. Ob oder inwiefern diese Gesellschaften ebenfalls von den Zahlungsschwierigkeiten betroffen sind, ist noch unklar. „Der Geschäftsbetrieb des Unternehmens und der operativen Tochtergesellschaften wird nach dem Insolvenzantrag weiter fortgeführt, und alle von der D.i.i. gemanagten Assets werden weiter betreut und bewirtschaftet“, zitiert das Handelsblatt Wojtalewicz weiter. Laut eigener Aussage verwaltet das Unternehmen insgesamt Immobilien im Wert von über vier Milliarden Euro.  

Entscheidung über den Insolvenzantrag im Laufe der Woche 

 Aufgrund der Unternehmensstruktur der Fonds sollten sie nicht direkt von einer Insolvenz der D.i.i. betroffen sein. Endgültig lässt sich das jedoch erst sagen, wenn bekannt ist, welche weiteren Gesellschaften unter dem Dach der AG ebenfalls insolvent sind. Eine Entscheidung über den Insolvenzantrag wird im Laufe der Woche erwartet.

Zuletzt in die Schlagzeilen geriet die D.i.i., weil die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Scheinabrechnungen beauftragter Dienstleister prüfte. Die D.i.i. betonte hier, wie wichtig ihnen Transparenz bei den betroffenen Immobilienfonds sei, und dass der Schaden den Fondsgesellschaften von der D.i.i. bereits ersetzt wurde.  

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