Neue Neubau-Förderung für Familien

Bund subventioniert Kaufwillige mit kleinem Einkommen

Nach dem Baukindergeld kommt das „Wohneigentum für Familien“: Ein neues staatliches Förderprogramm unterstützt ab 1. Juni weniger betuchte Familien bei der Immobilienfinanzierung. procontra erklärt die Details.

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12:06 Uhr | 01. Juni | 2023
Neubau-Gerüst

Das neue Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ löst das im März ausgelaufene Baukindergeld ab. Familien mit mindestens einem Kind und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 60.000 Euro werden damit unterstützt.

| Quelle: photovs

Unaufhörlich steigende Bauzinsen bringen bei immer mehr Bauherren in spe den Traum von den eigenen vier Wänden zum Zerplatzen. Damit sich Familien mit geringem und mittlerem Einkommen trotz der wirtschaftlich schwierigen Lage den Wunsch von der eigenen Immobilie erfüllen können, hat das Bundesbauministerium (BMWSB) zum 1. Juni das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) auf den Weg gebracht. Anspruchsberechtigte Familien erhalten darüber künftig zinsverbilligte Darlehen bei ihren Finanzierungspartnern, wie beispielsweise Hausbank oder Sparkasse. Schon vor Beginn des Bauvorhabens werden sie finanziell entlastet. Infolge der zinsverbilligten Kredite seien Ersparnisse von bis zu 30.000 Euro möglich, schreibt das BMWSB auf seiner Webseite.

Für das neue Förderprogramm, das das am 31. März ausgelaufene „Baukindergeld“ ablöst, sollen im laufenden Jahr bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Damit sichergestellt ist, dass Deutschland seine verbindlichen Klimaschutzziele im Gebäudebereich bis 2045 erreicht, sind nur Neubauten förderfähig, bei denen der CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus „gering ist“.

Doch wer ist anspruchsberechtigt? Welche baulichen Kriterien müssen im Detail erfüllt sein? Und zu welchen Finanzierungskonditionen werden die Kredite abgeschlossen? procontra hat für Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengetragen.

Wer erhält die Neubau-Förderung?

Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro (zzgl. 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt) können ab sofort das Förderprogramm beantragen, sofern sie das Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken nutzen und nicht über anderes Wohneigentum verfügen. Zudem dürfen sie kein Baukindergeld erhalten haben.

Welche Merkmale muss das förderfähige Wohneigentum aufweisen?

Förderfähige Neubauten benötigen den Mindeststandard EH 40. Darüber hinaus müssen die Bauherren in spe nachweisen, dass der maximale Treibhausgasemissionsbetrag im Lebenszyklus des Gebäudes eingehalten wird. Wer eine höhere Förderstufe erreichen will, muss einen Nachweis über das Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG) erbringen. Das Siegel belegt, dass nachhaltigkeitsrelevante Merkmale in einer überdurchschnittlichen Qualität erfüllt werden.

Zu welchen Konditionen gibt es die zinsverbilligten Kredite?

Die zinsverbilligten Kredite werden von der KfW gewährt. Zum Start liegt der Zinssatz bei 1,25 Prozent bei einer Laufzeit von 35 Jahren sowie einer Zinsbindung von zehn Jahren. Damit befindet sich der Zinssatz drei Prozentpunkte unter dem aktuellen Marktniveau. Er ist unabhängig von der Bonität der Kunden.

Für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude" gibt es folgende Kredithöchstbeträge:

  • 1 oder 2 Kinder: maximaler Kreditbetrag 140.000 Euro

  • 3 oder 4 Kinder: maximaler Kreditbetrag 165.000 Euro

  • ab 5 Kinder: maximaler Kreditbetrag 190.000 Euro

Für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG" werden diese Kredithöchstbeträge gewährt:

  • 1 oder 2 Kinder: bis zu 190.000 Euro

  • 3 oder 4 Kinder: bis zu 215.000 Euro

  • ab 5 Kinder: bis zu 240.000 Euro

Das maximal zu erreichende Kreditvolumen beträgt 240.000 Euro.

Was ist sonst noch zu beachten?

Berücksichtigt werden bei der Förderung leibliche Kinder, Adoptivkinder, Pflege- und Stiefkinder. Weder Antragstellende noch Haushaltsmitglieder dürfen Voreigentum besitzen. Nicht förderfähig sind Ferienhäuser oder ein Zweitwohnsitz, auch für Bestandsimmobilien kann das Programm nicht in Anspruch genommen werden. Außerdem ist zu beachten: Der Neubau darf sich nicht außerhalb Deutschlands befinden.  

Weitere Infos zum Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ können auf der Webseite des Bundesbauministeriums eingesehen werden (Link).