Bedingungs-Update
Deepfakes: Stoïk konkretisiert Cyber-Versicherungsschutz

Nach den Medienberichten über Collien Fernandes und Christian Ulmen wird hierzulande vermehrt über Deepfakes diskutiert. Die täuschend echt wirkenden Bild- und Videomontagen können aber nicht nur bei Privatleuten große Schäden verursachen, zum Beispiel im Reputationsbereich, sondern auch Unternehmen durch Betrugsfälle viel Geld kosten.
Der auf gewerbliche Cyberversicherungen spezialisierte Assekuradeur Stoïk hat nun sein Bedingungswerk dahingehend erweitert beziehungsweise konkretisiert. Deepfakes und Stimmklone, mit denen zum Beispiel Anordnungen des Geschäftsführers für Überweisungen oder Datenfreigaben täuschend echt erstellt werden können, werden nun ausdrücklich in den Cyber-Bedingungen des Assekuradeurs als Versicherungsfälle aufgeführt. Dabei geht es konkret auch um KI-gestützte Täuschung. Laut Stoïk schaffe dies mehr Klarheit für die Kunden, aber auch die Makler mit denen das Unternehmen zusammenarbeitet.
Zu den versicherten Leistungen aufgrund von Deepfakes und Stimmklonen gehören unter anderem der Ersatz der konkret erlittenen finanziellen Verluste, beispielsweise durch fälschlich veranlasste Überweisungen, aber auch Assistance-Leistungen zur Aufklärung der Schadenursache und Reputationsschutz im Netz sowie Präventionsmaßnahmen für die Zukunft.
In dem Bedingungs-Update enthalten sind noch weitere Leistungen:
Erweiterung auf weltweiten Geltungsbereich (vorher Europa)
Verderbsklausel für Sachschäden
100.000 Euro Sublimit für Betrug (vorher 50.000 Euro)
Zusätzliche Betrugsszenarien, auch ohne direkten Systemeingriff (z.B. manipulierte Rechnungen)
Erweiterter Drittanspruch-Schutz, z.B. bei kompromittierten Dienstleistern
