procontra-Produktcheck

Was taugt die Handwerker-BU der LV 1871?

Arbeitskraftabsicherung und Handwerker passen selten auf dem „Königsweg BU“ zusammen. Die LV 1871 will das mit der Handwerker-BU ändern, die sie Ende 2023 lancierte. Wir haben das Produkt einem Check unterzogen.

15:01 Uhr | 29. Januar | 2024
Oliver Mest

Versicherungsmakler Oliver Mest durchleuchtet für procontra verschiedene Versicherungsprodukte.

| Quelle: procontra

Handwerker und Arbeitskraftabsicherung? Ein Thema, bei dem viele Vermittler gerne den Raum verlassen, denn Maurer, Tischler, Elektriker und Co. sind für die meisten keine Lieblings-Kunden bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. procontra warf ein Blick auf das neue Angebot der LV1871.

Was leistet der Tarif?

Zunächst einmal muss man klarstellen, dass die LV1871 keinen speziellen Handwerker-Tarif aufgelegt hat. Es handelt sich um die klassische Golden BU, allerdings eben mit einem Fokus auf die Interessen der Handwerker bei der Arbeitskraftabsicherung – und zwar egal, ob selbstständig oder angestellt.

Die Golden BU ist – ganz unabhängig vom versicherten Beruf – einer der Top-Tarife in der Berufsunfähigkeitsversicherung und erfüllt alle Anforderungen an einen exzellenten Schutz: Das gilt für Merkmale wie den sechsmonatigen Prognosezeitraum natürlich ebenso wie für den Verzicht auf abstrakte Verweisung und sehr faire Regelungen bei einer konkreten Verweisung nach dem Wiedereinstieg in den Job. Auch die Regelung zur BU bei altersbedingtem Kräfteverfall ist zeitgemäß, dafür sorgen Extras wie eine lebenslange Absicherungsmöglichkeit bei Pflegebedürftigkeit, eine vereinfachte Leistungsbewilligung bei schweren Krankheiten für bis zu 18 Monate und eine Teilzeitklausel.

Natürlich gehören Handwerker insgesamt nicht zu der Zielgruppe in der BU, die günstigen Schutz bekommt. Sowohl bei Tischlern, Elektroinstallateuren als auch bei Gas- und Wasserinstallateuren liegen die Beiträge aber eher im oberen, günstigen Drittel im Vergleich zu anderen Premium-Tarifen.

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Was sind die Stärken?

Zum einen setzt die LV1871 auf Flexibilität in der Vertragsgestaltung. Das gilt etwa bei der Nachversicherungsgarantie. Handwerker und industrielle Fachkräfte haben zusätzliche Erhöhungsmöglichkeiten, die über die klassischen Erhöhungsmöglichkeiten hinausgehen. Das gilt etwa bei einer Weiterqualifikation zum Meister, Techniker oder technischen Fach- bzw. Betriebswirt.

Auch, wenn eine freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit aufgenommen wurde oder selbstständige Handwerker von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden, kann nachversichert werden.

Karriereweg Handwerker berücksichtigt

Aber auch viele andere klassische Herausforderungen im Karriereweg der Handwerker wurden gelöst. Etwa mit der Zukunftsgarantie für Auszubildende in Handwerk & Industrie: Sie können bei Berufseintritt, nach Abschluss ihrer Ausbildung, die BU-Rente um bis zu 150 Prozent erhöhen. Die Versicherten können eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit, das Pflegepaket oder eine Beitragsdynamik einschließen oder anpassen. Die Pflegeversicherung kann zudem im Alter von 40 Jahren als Zusatzbaustein separat als Vertragsergänzung vereinbart werden – ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Die LV1871 erlaubt zudem die Anpassung der Berufseinstufung: Einmal bei Abschluss der Ausbildung und auch nach Erlangung des Meisterbriefs oder der Technikerurkunde. Hier kann sich der Beitrag deutlich reduzieren, gleichzeitig gibt es eine Bestandsgarantie: Ein höherer Versicherungsschutz wird also auf keinen Fall fällig.

Rentenerhöhung an Gehaltssprünge anpassen

Ebenfalls für Flexibilität sorgt die Karrieregarantie für angestellte und selbstständige Handwerker: Sie können ihre BU-Rente auch über die vertraglich vereinbarte Obergrenze hinaus erhöhen, wenn das Gehalt um mehr als 5 Prozent steigt. Angestellte haben dann die Möglichkeit, ihren BU-Schutz bis zu dem Prozentsatz zu erhöhen, um den auch ihr Gehalt gestiegen ist. Selbstständige können ihre BU-Rente mit der Karrieregarantie um bis zu zehn Prozent erhöhen, wenn der Gewinn im Drei-Jahres-Vergleich um mehr als 30 Prozent gestiegen ist.

Was ist bei dem Produkt kritisch zu sehen?

Ein Punkt, den man thematisieren kann: Die LV1871 verzichtet nicht auf ein befristetes Anerkenntnis. Das kann man negativ sehen, weil es dazu führt, dass der Leistungsempfänger ggf. nach zwölf Monaten erneut einen Antrag stellen muss.

Man kann es aber auch positiv deuten, dass so eine befristete Leistung eher anerkannt wird. Das darf man aber gerne als Minuspunkt werten.

Zudem ist nur eine klassische 50-Prozent-Regelung bei der Feststellung der BU möglich – wer hier gerne mit gestaffelten Sätzen arbeitet, der kann mit der LV1871 keine Lösung finden.

Eine Dienstunfähigkeitsklausel gibt es zu dem nicht – das dürfte in der Zielgruppe der Handwerker aber zu verschmerzen sein. Es gibt zudem keine Starthilfe bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit, wie sie andere Versicherer anbieten. Aber damit misst man die LV1871 dann aber auch wirklich an dem absoluten Maximum aller Versicherer und ihrer Tarife am Markt.

Wer ist die Zielgruppe? 

Die Golden BU ist – wie schon erwähnt – keine exklusive Handwerker-BU, aber die Flexibilität und die im Marktvergleich moderaten Beiträge machen sie für Handwerker zu einer echten Option und Alternative.

Tipps für den Vermittler und die Vermittlung

Vermittler sollten bei der Zielgruppe der Handwerker den Tarif auf dem Schirm haben. Gerade die Ausbaumöglichkeiten durch alle Karrierestufen hindurch sollte der Kunde kennen, der als Handwerker eine Arbeitskraftabsicherung sucht. Die Gestaltungsmöglichkeiten beim beruflichen Aufstieg setzen jedoch voraus, dass der Vermittler den Kunden proaktiv berät und begleitet – unbedingt entsprechende Termine vormerken!

Das Fazit

Die Golden BU der LV1871 ist eine gelungene Lösung für Handwerker auf der Suche nach einer ausgezeichneten Arbeitskraftabsicherung und reiht sich in die Top-Anbieter im Premium-Segment ein.