BU-Risikovoranfragen: Diese 6 Fehler machen Vermittler am häufigsten
Die Risikovoranfrage (RVA) ist für Vermittler das wichtigste Werkzeug zur Klärung der Versicherbarkeit vor Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Richtig genutzt, ebnet sie den Weg zu einem fairen Votum und vermeidet Überraschungen bei der Antragstellung. Doch in der Praxis zeigt sich: Viele RVAs sind unvollständig oder falsch.
Der folgende Beitrag fasst sechs gravierendsten Fehler zusammen – basierend auf einem Webinar-Vortrag, den Panos Kalantzis, Biometrie Spezialist bei der Bayerischen, dieser Tage auf einem profino-Kongress gehalten hat.
Fehler 1: Unvollständige Angaben zu Vorerkrankungen
Die bloße Angabe, dass die zu versichernde Person mal eine Vorerkrankung hatte und jetzt wieder gesund ist, reicht nicht aus. Wichtig sind hier Angaben zu den konkreten Symptomen der Erkrankung, deren Ursache und dem genauen zeitlichen Verlauf.
Der Versicherer sollte außerdem darüber informiert werden, wer – Hausarzt oder Facharzt? – und wie behandelt wurde (Art, Umfang, Dauer). Auch die folgenden beiden Fragen sind von großer Relevanz: Gab es Krankschreibungen aufgrund der Erkrankung und – falls ja – wie lang war die Krankschreibung. Und: Ist die zu versichernde Person beschwerde- und behandlungsfrei und – wenn ja – seit wann?
Bei psychischen Vorerkrankungen ist laut Kalantzis noch mehr Präzision gefragt. Um ein faires Votum abgeben zu können, müssten die Risikoprüfer dann zum Beispiel auch wissen, welche Belastungsfaktoren bei der Entstehung der Erkrankung mitgewirkt hätten, ob und wann eine Psychotherapie in Anspruch genommen worden sei oder welche Medikamente verschrieben worden seien.
Kalantzis rät Vermittlern, sich bei der Antragstellung an das sogenannte W-Schema zu halten: Es basiert auf der Beantwortung von sieben grundlegenden W-Fragen: Wer? Was? Wann? Wo? Wie? Warum? und Welche Folgen?
Fehler 2: Unleserliche oder handschriftliche Angaben
In Zeiten digitaler Formulare sollten handschriftlich ausgefüllte Unterlagen der Vergangenheit angehören. Unleserliche Medikamentennamen oder Diagnosen führen regelmäßig zu Rückfragen – und damit zu unnötigen Verzögerungen.
Fehler 3: Verwechslung von Patientenakte und Patientenquittung
Oft werden Auszüge aus den Patientenquittungen der Krankenkassen eingereicht. Diese beinhalten jedoch nur eine Aufstellung aller Leistungen und der dafür abgerechneten Kosten, aber keine ausführlichen Diagnosen oder Behandlungsverläufe. Diese finden sich nur in der vom Arzt geführten Patientenakte wieder. Das bedeutet: Die vorvertragliche Anzeigepflicht des potentiellen Kunden wird durch eine Patientenquittung nicht erfüllt.
Fehler 4: Abweichende Abfragezeiträume
Ein großer Stolperstein ist auch die Verwendung unterschiedlicher Formulare verschiedener Versicherer mit divergierenden Zeiträumen (z. B. 3 Jahre in der RVA, 5 Jahre im Antrag). Dies kann zur Ungültigkeit des Votums und zu möglichen Verletzungen der vorvertraglichen Anzeigepflicht führen. Makler sollten mit ihren Kunden deshalb immer die Antragsfragen des konkreten Versicherers durchgehen und dabei nicht nur auf die Abfragezeiträume, sondern auch auf die genauen Formulierungen achten, rät Panos Kalantzis.
Fehler 5: Fehlende medizinische Befunde
Krankenhausentlassungsberichte, MRT-Befunde oder Darmspiegelungs-Ergebnisse fehlen oft, ob bei ambulanten oder stationären Behandlungen. Diese Dokumente enthalten jedoch zentrale Informationen für das Votum und sollten mit der RVA eingereicht werden.
Fehler 6: Unklare Berufsangaben
Begriffe wie „Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst“ oder „Content Creator“ eignen sich nicht zur Berufsgruppeneinstufung. Es braucht eine exakte Beschreibung der Tätigkeit inkl. Anteil Büro/körperlich, Personalverantwortung, Ausbildung/Studium.
Fazit
Eine professionelle Risikovoranfrage ist kein Beiwerk, sondern von zentraler Bedeutung für einen erfolgreichen BU-Abschluss. Vermittler, die ihre Kundendaten systematisch, vollständig und nachvollziehbar aufbereiten, erzielen nicht nur bessere Voten, sondern ersparen sich und den Kunden Rückfragen, Verzögerungen und unnötige Absagen.