Berufsunfähigkeit

BU-Fall verzögert? – Anwalt kündigt rechtliche Schritte gegen Generali an

Die Hamburger Anwaltskanzlei Jöhnke & Reichow will juristische Schritte gegen die Generali Lebensversicherung einleiten. Sie wirft dem Versicherer vor, die BU-Leistungsprüfung einer Mandantin in unzumutbarer Weise zu verzögern.

Frau in Decke gehüllt schaut aus dem Fenster

Nach Darstellung der Anwaltskanzlei Jöhnke & Reichow wartet eine berufsunfähige Altenpflegerin nun schon seit Ende 2023 auf die Prüfung ihres BU-Leistungsantrags (Symbolfoto). | Quelle: Jorge Alcazar Narvaez

Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Hamburg, ist momentan gar nicht gut auf die Generali Lebensversicherung zu sprechen. Der Grund: Aus seiner Sicht verzögert der Versicherer seit Monaten das BU-Leistungsprüfungsverfahren einer seiner Mandantinnen. Auf dem jüngsten Vermittlerkongress seiner Kanzlei kündigte er daher an, rechtlich gegen die Generali vorgehen zu wollen.

Der konkrete Fall

Konkret geht es in dem Fall um eine examinierte Altenpflegerin, die seit 2020 wegen eines schweren Erschöpfungssyndroms nicht mehr arbeitsfähig ist, und deshalb im Dezember 2023 einen Leistungsantrag bei ihrem Berufsunfähigkeitsversicherer, der Generali Deutschland Lebensversicherung AG, gestellt hat.

Nach anfänglichen Rückfragen und Nachforderungen von Unterlagen kam das Verfahren laut der Kanzlei Jöhnke & Reichow praktisch zum Stillstand. Seit Februar 2025 – nach der letzten Mitteilung der Generali, man benötige weiterhin mehr Zeit für die Prüfung – soll es keinerlei Reaktion mehr gegeben haben. Insgesamt habe die Mandantin den Versicherer innerhalb von elf Monaten zwölfmal unter Fristsetzung erinnert – ohne Antwort.

Rechtsanwalt Jöhnke bewertet dieses Verhalten als unzumutbare Verzögerung und sieht darin mögliche Verstöße gegen vertragliche Pflichten und gegen das Prinzip von Treu und Glauben, auch wenn im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nicht geregelt sei, wie lange ein Leistungsprüfungsverfahren dauern dürfe.

Existenzielle Ansprüche

Auf der Webseite der Kanzlei zieht Jöhnke folgendes Fazit: „Bei den Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich regelmäßig um existenzielle Ansprüche der Versicherungsnehmer. Eine Nichtreaktion eines Versicherers auf den Leistungsantrag sowie weiteren Erinnerungsschreiben des Versicherungsnehmers ist nicht nur moralisch verantwortungslos, sondern stellt auch einen Verstoß gegen die eigenen vertraglichen Obliegenheiten eines Versicherers dar.“

Der Pflicht, die Unterlagen des Versicherungsnehmers hinsichtlich des Vorliegens einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit (unverzüglich und zeitnah) zu prüfen, komme ein Versicherer so nicht nach. Bei einer derartigen Untätigkeit könne er sich daher schadensersatzpflichtig machen.

Generali kündigt Stellungnahme an

Und was sagt die Generali zu den Vorwürfen? Auf procontra-Nachfrage kündigte sie an, Stellung zu dem Fall nehmen zu wollen. Allerdings fehlten ihr noch wichtige Angaben zu dem Vorgang, weshalb sie bereits Kontakt mit der Anwaltskanzlei aufgenommen habe.

Long Story short

  • Die Kanzlei Jöhnke & Reichow plant juristische Schritte gegen die Generali, weil sie eine BU-Leistungsprüfung monatelang verzögert habe.

  • Eine berufsunfähige Altenpflegerin wartet demnach seit Dezember 2023 auf eine Entscheidung – seit Februar 2025 ohne jede Reaktion des Versicherers.

  • Fachanwalt Jöhnke sieht mögliche Vertragsverletzungen und Schadensersatzansprüche gegen die Generali. Der Versicherer kündigte unterdessen eine Stellungnahme an.