Die dänische Behörde Arbejdsmarkedets Erhvervssikring (AES) hat den Grad des Erwerbsfähigkeitsverlustes von Jan Roald Pedersen von 50 auf 75 Prozent angehoben – und dennoch blockiert der skandinavische Versicherer Tryg die höhere Entschädigungsleistung. Damit spitzt sich ein Streit zu, der jetzt bereits seit 28 Jahren schwelt. Wer ist betroffen? Ein heute 62-jähriger Rettungssanitäter aus Dänemark. Was ist passiert? Ein schwerer Dienstunfall im Jahr 1998, dessen Folgen dramatisch sind: Verlust des linken Beins, ein transplantiertes Spenderherz, ein künstlicher Darmausgang (Stoma) sowie Diabetes. Das dänische Nachrichtenportal „TV Midtvest“ machte den Fall nun erneut öffentlich. Warum eskaliert der Konflikt gerade jetzt? Weil die neue Einstufung der AES höhere Renten- und Entschädigungsansprüche nach sich ziehen würde – sofern sie Bestand hat.
Erwerbsfähigkeit neu bewertet – Versicherer legt Widerspruch ein
Die Neubewertung durch die AES erfolgte 2025 vor dem Hintergrund einer deutlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands, so „TV Midtvest“. Amputation, Darmschäden, Diabetes: Die medizinische Bilanz liest sich wie ein Kompendium schwerster Dauerfolgen eines Arbeitsunfalls. In der Systematik der dänischen Arbeitsunfallversicherung entspricht der anerkannte Erwerbsfähigkeitsverlust einer zentralen Bemessungsgrundlage für Rentenleistungen – vergleichbar mit der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) in der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung. Doch Tryg widerspricht. Der Versicherer argumentiert laut „TV Midtvest“, Pedersen arbeite weiterhin in demselben Flexjob bei seinem Arbeitgeber, dem Rettungsdienst Falck, und leiste dort mehr als 18 Wochenstunden. Mit anderen Worten: Wer noch arbeitet, könne nicht in diesem Umfang erwerbsgemindert sein. Theorie trifft Praxis – und zwischen medizinischer Realität und versicherungsrechtlicher Bewertung klafft eine Lücke. Die AES sieht 75 Prozent Erwerbsminderung, Tryg bezweifelt diese Quote. Antithese pur: formale Arbeitszeit gegen faktische Belastbarkeit.
Lange Verfahren als systemisches Risiko für Unfallopfer
Für Pedersen bedeutet der Widerspruch nach Angaben von „TV Midtvest“ vor allem eines: weitere Jahre der Unsicherheit. Denn ein erneutes Verfahren kann sich erheblich verzögern. Die AES prognostiziert für 2026 eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 30 bis 33 Monaten bei Fällen mit anerkanntem Erwerbsschaden. Sämtliche Arbeitsunfallverfahren sollen im Schnitt 9 bis 11 Monate dauern. Zum Vergleich: In Deutschland verzeichnete die gesetzliche Unfallversicherung 2024 insgesamt 754.660 meldepflichtige Arbeitsunfälle sowie 9.923 schwere Arbeitsunfälle mit Rentenfolgen. Hinter jeder Zahl kann ein komplexes Leistungsprüfungsverfahren stehen, inklusive medizinischer Gutachten, Kausalitätsprüfung und Streit um die Höhe der Verletztenrente. Der Fall Pedersen zeigt damit exemplarisch, wie aus einem Arbeitsunfall ein jahrzehntelanger Konflikt zwischen Geschädigtem, Behörde und Versicherer werden kann.

