Debatte hält an

„Unfairer Wettbewerb“: GDV attackiert Staatsfonds-Pläne

Mit der Reform der privaten Altersvorsorge will die Politik ein staatliches Standardprodukt auf den Markt bringen – und sorgt damit weiter für heftige Diskussionen. Der GDV warnt jetzt vor einem Eingriff in den Wettbewerb und fordert faire Spielregeln.

GDV‑Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen

GDV‑Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen | Quelle: GDV

Die Debatte um die geplante Einführung eines staatlichen Standardprodukts in der privaten Altersvorsorge hält an und wird im Ton zunehmend schärfer. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht in den Plänen der Politik einen tiefen Eingriff in einen bestehenden Markt – und warnt in einer aktuellen Stellungnahme erneut vor Wettbewerbsverzerrungen zulasten privater Anbieter.

„Staat darf nicht alles zugleich sein“

„Wenn der Staat selbst als Anbieter auftritt, sollte er unter denselben Rahmenbedingungen agieren wie private Akteure – nur so entsteht ein fairer Wettbewerb im Interesse der Sparerinnen und Sparer“, sagt GDV‑Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Der Staat darf nicht gleichzeitig Spieler, Schiedsrichter und Platzwart sein – sonst ist von fairem Wettbewerb keine Rede mehr.“ 

Das geplante Standardprodukt trifft auf einen etablierten Markt aus Versicherern, Banken und Fondsanbietern. Grundsätzlich begrüße die Branche zusätzlichen Wettbewerb. Entscheidend sei jedoch, dass sich dieser an klaren Regeln orientiere, stellt Asmussen klar.

Kritik an möglichen Sondervorteilen

Nach Auffassung des GDV muss das staatliche Angebot daher vollständig in den bestehenden Ordnungsrahmen eingebettet werden. Maßgeblich seien die Vorgaben des europäischen Wettbewerbs‑ und Beihilferechts. Vorteile, die sich allein aus der staatlichen Rolle ergeben könnten, dürften nicht entstehen. Dazu zählten etwa eine bevorzugte Finanzierung, staatliche Garantien oder privilegierte Zugänge zu bestehenden Strukturen. Auch steuerliche Sonderregelungen, besondere Vertriebswege oder Wechselhürden würden den Wettbewerb verzerren. 

Ein staatliches Standardprodukt muss Asmussen zufolge zudem denselben regulatorischen Anforderungen unterliegen wie private Angebote – von Transparenz-, Berichts- und Veröffentlichungspflichten bis hin zu kapitalmarkt- und aufsichtsrechtlichen Vorgaben.

Transparenz bei Kosten und Risiken gefordert

Darüber hinaus müssten die Kosten transparent ausgewiesen werden. Eine staatliche Quersubventionierung dürfe es nicht geben. Auch sei eine klare Kommunikation der Risiken notwendig. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass staatliche Produkte grundsätzlich sicherer seien als private.

„Auch ein staatlich organisiertes Depot investiert an denselben Kapitalmärkten und trägt die entsprechenden Risiken. Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung der Kapitalanlage“, betont Asmussen. „Für die Sicherheit der Altersvorsorge ist maßgeblich, wie die Kapitalanlage strukturiert ist und Risiken gesteuert werden – nicht, wer das Produkt anbietet.“

Riester-Sparer sollen Ruhe bewahren

Für bestehende Riester‑Verträge besteht kein akuter Handlungsdruck – sie laufen weiter. Ein automatischer Wechsel oder eine automatische Kündigung sind nicht vorgesehen. Von vorschnellen Kündigungen rät der GDV ab, weil dabei in der Regel sämtliche staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssten.  Wer über einen Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot nachdenke, sollte besser erst die endgültigen gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen abwarten und anschließend die eigene Situation mit seinem Anbieter oder einer unabhängigen Beratung prüfen.

Long Story short

  • GDV warnt vor Wettbewerbsverzerrung: Der Verband sieht im staatlichen Standardprodukt einen tiefen Eingriff in den bestehenden Markt und befürchtet Nachteile für private Anbieter.

  • Gleiche Regeln für alle gefordert: Staatliche Angebote sollen denselben regulatorischen, steuerlichen und finanziellen Bedingungen unterliegen – ohne Sondervorteile oder versteckte Subventionen.

  • Vorsicht für Riester-Sparer: Eine vorschnelle Kündigung bestehender Verträge kann teuer werden, da staatliche Zulagen und Steuervorteile in der Regel vollständig zurückgezahlt werden müssen.