Steuerberater-Pensionskasse: Neue Hiobsbotschaften

Die Steuerberater-Pensionskasse will den Geschäftsbetrieb fortsetzen und tritt daher dem Widerruf der BaFin entgegen. Eine riskantere Kapitalanlage wäre nötig, doch dazu fehlt es an Eigenkapital.

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07:08 Uhr | 26. August | 2020
Die BSV geht rechtlich gegen die BaFin vor

Die BaFin (im Bild das Gebäude der Versicherungsaufsicht in Bonn) hat die Genehmigung zum Geschäftsbetrieb der Steuerberater-Pensionskasse widerrufen. Die Kasse wehrt sich rechtlich. Bild: BaFin

Die Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des steuerberatenden Berufs (DSV), in Bonn zeichnet schon seit fast zwei Jahren kein Neugeschäft mehr (procontra berichtete). Man konzentriert sich auf den Bestand und ist praktisch mit dessen Abwicklung befasst – wie auch die Kölner Pensionskasse und die Pensionskasse der Caritas (procontra berichtete).

Ein solcher interner Run-off ist auch bei der DSV im Gange. Die Ergebnisse 2019 versprechen keine gravierende Besserung. Die Vertreterversammlung hat bereits am 23. Juni den Jahresabschluss 2019 genehmigt, berichtet die Kasse nun mit fast zwei Monaten Verzögerung. Laut Geschäftsbericht gab es zur Umsetzung der im vergangenen Dezember beschlossenen Sanierung massive Einschnitte bei den Leistungen. Rund 6.100 von insgesamt fast 8.200 Rentnern und Anwärtern von drei verbreiteten Tarifen („Alter Tarif“; „Tarif 2000“; „Tarif 2000 plus“) wird der Garantiezins für die nächsten 20 Jahre auf 2,25 Prozent gekürzt – ein Minus zwischen 1,0 und 2,75 Prozentpunkten.

Überschuss 2019 reicht nicht zu nötiger Kapitalauffüllung

Für 2019 erwirtschaftete die DSV einen Überschuss von rund 3,77 Millionen Euro (2018: -11,9 Millionen Euro). Satzungsgemäß wurden davon 0,4 Millionen Euro in die Verlustrücklage eingestellt (2018: -11,9 Millionen Euro) und 3,37 Millionen Euro der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) für künftige Überschussbeteiligungen zugeführt (2018: 0 Euro). Die Kunden werden 2019 auch nicht am Überschuss beteiligt.

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Grund: Trotz Sanierung erfüllt die Kasse weiter nicht die gesetzliche Solvabilitätskapital-Anforderung. Die Mindestkapital-Anforderung ist 2019 zu 35 Prozent erfüllt, heißt es im Jahresabschluss. „Bei der Sanierung wurden sämtliche Eigenmittel zur Fehlbetragsdeckung vollständig eingesetzt“, schreibt der Vorstand. „Durch den diesjährigen Überschuss konnten Eigenmittel in einem niedrigen Umfang neu aufgebaut werden“, so der Vorstand weiter. Allerdings reichte das laut Geschäftsbericht bisher nur, um Eigenmittel in Höhe von 11,7 Prozent der Solvabilitätskapital-Anforderung aufzubauen (2018: 0).

Inhalt der Widerspruchs-Begründung bleibt im Dunkeln

Die BaFin hatte den ursprünglichen Sanierungsplan schon im Mai 2019 abgelehnt und auch den späteren Finanzierungsplan nicht genehmigt. Stattdessen widerrief die Behörde im Oktober 2019 ihrerseits die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb (procontra berichtete). Die DSV hat bereits am 11. März fristgemäß Widerspruch dagegen eingelegt. Gleichzeitig bat man die BaFin um eine Frist zur weiteren Begründung des Widerspruchs (procontra berichtete).

Am 23. Juni hat die DSV-Mitgliedervertretung als oberstes Organ der Kasse entschieden: Man geht ins Widerspruchsverfahren gegen den Widerruf der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb. Ob die Widerspruchsbegründung schon vorliegt, ist nicht bekannt. Aufgrund der Verschwiegenheitspflicht könne man sich grundsätzlich nicht zu einzelnen Unternehmen oder laufenden Verfahren äußern, heißt es bei der BaFin. Die DSV selbst antwortete überhaupt nicht.

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