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Steile These 2024: „Arbeitgeber müssen über das Recht auf Entgeltumwandlung aufklären“

Gewagt? Absurd? Oder doch gar nicht so unwahrscheinlich? procontra stellt steile Thesen für 2024 auf und beleuchtet ihre Wahrscheinlichkeit. Heute: Bekommt die bAV einen Extra-Impuls?

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05:12 Uhr | 24. Dezember | 2023
Steile These 2024: „Arbeitgeber müssen über das Recht auf Entgeltumwandlung aufklären“

Hintergrund: 
Sechs Jahre nach Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) nutzt lediglich jeder dritte Beschäftigte (37 Prozent) die Entgeltumwandlung in der bAV. Warum also nicht die Arbeitgeber mit in die Aufklärungspflicht nehmen?

Fast jeder zweite Arbeitnehmer (45 Prozent) nimmt laut einer Studie von Deloitte an, dass sein Arbeitgeber keine bAV anbietet, auch nicht im Rahmen der Entgeltumwandlung. Das ist der Hauptgrund dafür, dass keine bAV abgeschlossen wird. Dabei besteht ein gesetzlicher Anspruch darauf, wenn Beschäftigte in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Doch müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht von sich aus auf den Anspruch auf Entgeltumwandlung im Rahmen der bAV hinweisen (BAG, Urteil vom 21.1.2014, 3 AZR 807/11). Das zu ändern erscheint auf den ersten Blick sinnvoll, der Teufel liegt aber im Detail. „Es müsste genau definiert werden: Welche Inhalte, in welchem Format, wann muss wer in welcher Art informiert werden?

Und wann ist sichergestellt, dass die Information nicht nur erteilt, sondern auch individuell verstanden wurde? Mit der Übergabe, dem Abholen, dem Lesen?“, listet bAV-Expertin Cordula Vis-Paulus die Knackpunkte auf. Und wer soll informieren? Der Chef, die Buchhaltung, die Personalabteilung oder der Makler? Kurz: So wird das nicht funktionieren.

Prognose: 
Eine Verpflichtung der Arbeitgeber, über die bAV zu informieren, ist nur auf dem Papier eine gute Idee. In der Praxis wirft sie zu viele komplexe Fragen auf.
Wahrscheinlichkeit der These: 5 Prozent