smart|pension – die etwas andere bAV

Die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) sind bekannt: Sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren von den Ersparnissen, die sich aufgrund der Entgeltumwandlung für beide Seiten ergeben.

07:06 Uhr | 01. Juni | 2021
smart|pension – die etwas andere bAV. Bild: Adobe Stock/WavebreakmediaMicro

Mit der smart|pension gibt es für die Versorgung von geschäftsführenden Gesellschafterinnen und Gesellschaftern sowie von Führungskräften eine besonders leistungsstarke Variante der bAV. Bild: Adobe Stock/WavebreakmediaMicro

Nicht ausschließlich, aber vor allem für die Versorgung von geschäftsführenden Gesellschafterinnen und Gesellschaftern sowie von Führungskräften gibt es darüber hinaus eine besonders leistungsstarke Variante der bAV: smart|pension, die etwas andere bAV.

Was ist anders?

In der Regel wird bei der bAV-Kalkulation mit einer Lebenserwartung von 115 Jahren gerechnet. smart|pension hingegen kalkuliert mit 94 Jahren und liegt damit deutlich näher an der individuellen Lebenserwartung der Versicherten. Weil die kalkulierten Rentenzahlungen nun auf einen kürzeren Zeitraum bezogen sind, bietet smart|pension einen hohen garantierten Rentenfaktor. Dadurch fallen die monatlichen Zahlungen deutlich höher aus als im klassischen bAV-Modell: bis zu 50 Prozent. Damit können auch größere Versorgungslücken für Menschen mit hohem Einkommen geschlossen werden.Auch für Berater ist smart|pension ein attraktives Produkt: Da sämtliche Rechnungsgrundlagen schon bei Vertragsabschluss fest definiert sind, können sie im Beratungsgespräch sowohl die spätere Rente als auch den Finanzierungsbedarf auf den Cent genau berechnen. Somit erleben die Kundinnen und Kunden den Beratungsprozess als vollkommen transparent. Zudem erleichtert der hohe Digitalisierungsgrad den Antragsprozess um ein Vielfaches – noch nie war der Onboarding-Prozess so einfach!

Mit starken Argumenten ins Gespräch

So kommen Kunden zum Rentenvertrag

Die Angebotsphase erfolgt über die Berater: Das Trägerunternehmen erhält über sie ein Einzel- oder Kollektivangebot. Darin sind neben den Zuwendungen auch alle Kosten aufgeführt. Kommt es zum Vertragsabschluss, unterstützen die Berater das Trägerunternehmen künftig bei der Aufnahme neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.