Rentenkommission: Private und betriebliche Altersvorsorge sollen attraktiver werden

In seinem Abschlussbericht hat das von der Regierung beauftragte Gremium beschlossen, bAV und pAV stärker zu fördern. Hier die wichtigsten Eckpunkte des viel kritisierten Papiers.

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13:03 Uhr | 27. März | 2020
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Bild: picture alliance/dpa

Inmitten der Corona-Krise hat die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eingesetzte Rentenkommission ihre Empfehlungen für das Rentensystem nach 2025 am heutigen Freitag an die Bundesregierung übergeben. Die Erwartungen an den Bericht waren in den vergangenen Tagen durch diverse Vorab-Medienberichte bereits gedrosselt worden: zu vage seien die Vorschläge des Expertengremiums.

pAV und bAV sollen gestärkt werden

Erfreulich aus Sicht der Versicherugswirtschaft dürfte das Bekenntnis der Kommission zur privaten bzw. betrieblichen Altersvorsorge sein: Um eine zusätzliche Altersvorsorge kommt die Mehrheit der Bevölkerung nicht herum, um ihren bisherigen Lebensstandard im Ruhestand weiter halten zu können, lautet deren Einschätzung. Hier gebe es einigen Nachholbedarf: „Trotz positiver Entwicklungen innerhalb der letzten 20 Jahre ist der aktuelle Zustand bei der zusätzlichen Altersvorsorge insbesondere bei ihrem Verbreitungsgrad nicht zufriedenstellend“, heißt es im Bericht.

Die Kommission empfiehlt, die Förderung von arbeitgeberfinanzierter betrieblicher Altersvorsorge für Geringverdiener zu erhöhen und den Bereich Riester zu verbessern. Um Vertragskosten zu senken, soll es demnach eine Digitalplattform für Riester-Produkte geben und ein Standardvorsorgeprodukt geschaffen werden. Der Staat solle es sich dabei offenhalten, selbst ein solches Produkt anzubieten, so die Idee. Auch schlägt die Kommission vor, die bislang noch sehr unterschiedlichen steuerlichen Förderungen in den verschiedenen Bereichen der zusätzlichen Altersvorsorge einheitlicher zu gestalten.

Ziel der Empfehlungen ist es, dass die zusätzliche Altersvorsorge möglichst viele Erwerbstätige erreicht. Bis dahin soll die Bundesregierung Vorschläge bis 2025 entwickeln. Auch „eine verpflichtende Lösung“ hält die Kommission dabei für denkbar – solange es möglich ist, diejenigen davon zu befreien, die bereits über eine gleichwertige Altersvorsorge verfügen. Der Kommissionsvorsitzende Karl Schiewerling betont hierzu: „Gerade für die heute junge und die folgenden Generationen bietet eine gut ausgestaltete zusätzliche Altersvorsorge die Chance, flächendeckend einen wichtigen Teil zu einer guten Altersabsicherung beizutragen. Dafür müssen die Weichen möglichst schnell gestellt werden.“

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Rentenalter wird erst einmal nicht angehoben

Erwartbar unkonkret fielen die Ergebnisse im Hinblick auf die gesetzliche Rente aus: Den Mechanismus von gesetzlich verbindlichen Haltelinien für Sicherungsniveau vor Steuern und Beitragssatz möchte das Gremium über 2025 hinaus fortgeführen. Diese sollen ab 2026 jeweils sieben Jahre gelten. Für das Sicherungsniveau wird statt einer konkreten Zahl ein Korridor zwischen 44 und 49 Prozent benannt. Auch beim Beitragssatz zur Rentenversicherung konnten sich die Kommissionsmitglieder nur auf einen Korridor, der zwischen 20 bis 24 Prozent des Bruttolohns liegen soll, verständigen.

Beim strittigen Thema Regelaltersgrenze gab es Aufschub statt Einigung. Der Vorschlag: Ein noch zu gründender Alterssicherungsbeirat soll Regierung und Parlament künftig mit Blick auf die demografische Entwicklung zu den drei Säulen der Altersvorsorge beraten. Dieser soll Empfehlungen zu den verbindlichen und perspektivischen Haltelinien abgeben.

In der Kommission diskutiert worden war die Frage, ob Beamte möglicherweise in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden könnten, um das System zu entlasten. Das diene einer nachhaltigen Finanzierung voraussichtlich nicht, so die Einschätzung. Um die Liquidität der Rentenkassen zu sichern, schlägt die Kommission vor, die Mindestrücklage auf 0,3 Monatsausgaben zu erhöhen, um Schwankungen nach unten besser auffangen zu können. Zudem sollen die unterjährigen Zahlungen des Bundes vorgezogen werden um die saisonalen Einbrüche abzufedern.

DIA-Kritik: "Aufgabe nicht erfüllt"

„Die Bundesregierung wird die Vorschläge der Kommission nun umgehend prüfen und in ihren weiteren Überlegungen einbeziehen. Ich werde dazu bis Herbst konkrete Vorschläge machen, die wir dann in der Bundesregierung beraten“, so das Versprechen von Bundesarbeitsminister Heil.

Kritik kommt unter anderem vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA). „Aufgabe nicht erfüllt. Dieses knappe Fazit müsste die Rentenkommission heute bei der Vorstellung ihrer Ergebnisse ziehen, wenn sie ehrlich wäre“, erklärte DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. „Zu wenig Neues“, lautet die Kritik. Die angeführte Vorsorgepflicht für Selbstständige zum Beispiel werde nun schon in der dritten Legislaturperiode des Bundestages diskutiert. „Dafür hätte man nicht 22 Monate tagen müssen. Die Rentenkommission steht mit leeren Händen da.“

Die Rentenkommission hatte ihre Arbeit vor knapp zwei Jahren aufgenommen. Das zehnköpfige Expertengremium, das sich aus Politikern der Groko-Parteien CDU und SPD, sowie Vertretern von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Wissenschaft zusammensetzt, sollte Vorschläge präsentieren, wie das Rentensystem über das Jahr 2025 hinaus gestaltet werden kann.

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