Altersvorsorge-Beratung

Rechtsgutachten belegt: Digitale Rentenübersicht ist ein Muss für Vermittler

Die Digitale Rentenübersicht ist zwar gesetzlich nicht bindend, hilft jedoch Vermittlern, ihre Beratungspflichten zu erfüllen und Haftungsrisiken zu minimieren – das bestätigt ein aktuelles juristisches Gutachten.

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13:06 Uhr | 24. Juni | 2025
Beratungsgespräch zwischen einer jüngeren und einer älteren Frau

Die DRÜ-Informationen können die Altersvorsorge-Beratung unterstützen.

| Quelle: shapecharge

Was Sie erfahren werden:

  • Die juristische Bedeutung der Digitalen Rentenübersicht für Versicherungsvermittler: Warum es rechtlich nicht verpflichtend, aber äußerst vorteilhaft ist, diese in die Beratung einzubeziehen.

  • Vermeidung von Haftungsrisiken: Wie die Digitale Rentenübersicht Ihnen dabei hilft, Ihre Beratungspflichten zu erfüllen und Haftungsrisiken zu minimieren.

Ist ein Versicherungsvermittler bei der Altersvorsorge-Beratung verpflichtet, die Ergebnisse der Digitalen Rentenübersicht (DRÜ) seines Kunden in den Beratungsprozess einzubeziehen? Diese Frage stand im Zentrum eines Gutachtens, dass das Beratungshaus Aeiforia bei der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei Wirth Rechtsanwälte in Auftrag gegeben hatte und dessen Ergebnisse nun vorliegen.

Grundlage für die Beratung

Demnach besteht zwar keine gesetzliche Verpflichtung, die DRÜ-Daten zu nutzen, ihre Verwendung biete jedoch eine verlässliche, standardisierte und haftungssichere Grundlage für die Beratung. „Da die DRÜ Informationen bereitstellt, die für die objektive Bedarfsermittlung bei der Vermittlung einer Altersvorsorge-Versicherung zwingend notwendig sind, erstreckt sich bei Versicherungsmaklern die Fragepflicht gemäß § 61 Abs. 1 S. 1 VVG auch auf diese in der DRÜ zusammengefassten Informationen“, heißt es dazu in einer Mitteilung der Aeiforia GmbH.

Und weiter: „Verlässt sich der Vermittler ausschließlich auf mündliche Aussagen oder veraltete Unterlagen des Kunden, kann dies als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht gemäß § 61 VVG gewertet werden – mit möglichen haftungsrechtlichen Folgen. Die DRÜ schafft hier eine valide Informationsbasis, um Beratungsfehler zu vermeiden.“

Wichtig: Für Versicherungsvertreter besteht die Pflicht zur Bedarfsermittlung laut Gutachten jedoch nur im Ausnahmefall, zum Beispiel wenn der Versicherungsnehmer den Wunsch nach Hilfestellung bei der Bedarfsermittlung äußert oder dessen persönliches Risikoprofil oder individuelle Situation einen besonderen Anlass bieten, auf einen bestehenden Absicherungsbedarf hinzuweisen.

Was für die Dokumentation gilt

Auch für die Beratungsdokumentation gelten dem Gutachten zufolge klare Anforderungen: Zwar müssten die Inhalte der DRÜ nicht im Detail wiedergegeben werden, doch sei es empfehlenswert, die wesentlichen Erkenntnisse daraus zu dokumentieren, heißt es dort. So könne der Vermittler belegen, dass er den individuellen Absicherungsbedarf fachgerecht geprüft und seine Empfehlungen nachvollziehbar begründet habe.

„Die Digitale Rentenübersicht ist kein optionales Add-on, sondern verändert die Grundlagen professioneller Vorsorgeberatung“, erklärt Martin Gattung, Geschäftsführer der Aeiforia GmbH.

Fazit: Vermittler können die DRÜ künftig als festen Bestandteil ihres Beratungsprozesses etablieren – sowohl zur Absicherung ihrer Haftung als auch zur Qualitätssicherung im Kundengespräch.