Energetische Sanierung als Beratungsansatz für Makler
Wer einen Riester-Vertrag abschließt, möchte damit in der Regel seine gesetzliche Rente im Alter aufstocken. Doch das Geld lässt sich auch nutzen, um die eigene Wohnsituation zu verbessern.
Dazu dient das so genannte Wohn-Riester. Damit unterstützt der Staat den Erwerb, den Bau oder den altersgerechten Umbau von selbst genutztem Wohneigentum. Was viele nicht wissen: Seit Anfang des Jahres besteht für Hauseigentümer die Möglichkeit, Guthaben aus Riester-Verträgen für die energetische Sanierung zu nutzen.
Makler sollten Beratungsstrategie anpassen
Ein wichtiger Aspekt für die Altersvorsorgeberatung, wie Dennis Jörißen vom Finanzdienstleister Buddenbrock Concepts, Partner des Versicherungsportals www.transparent-beraten.de, findet.
„Makler und Vermittler sollten die Neuerungen rund um die Nutzung von Riester-Guthaben für energetische Sanierungen aktiv in ihre Beratungsstrategien integrieren“, so Jörißen gegenüber procontra „Dies nicht nur, um den Kunden einen zusätzlichen Nutzen zu bieten, sondern auch, um die Riester-Verträge insgesamt attraktiver und vielseitiger darzustellen."
Was alles gefördert wird
Nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung werden folgende energetische Maßnahmen gefördert:
Dämmen von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken
Erneuern von Fenstern oder Außentüren
Einbauen oder Erneuern einer Lüftungsanlage
Erneuern der Heizungsanlage
Optimieren der bestehenden Heizungsanlage, sofern diese älter als zwei Jahre ist
Einbauen von digitalen Systemen, die den energetischen Betrieb und den Verbrauch optimieren
Kosten für die Erteilung einer notwendigen Bescheinigung sowie Kosten für Energieberater
Voraussetzungen für die Antragstellung
Wichtig: Es ist zwingend erforderlich, dass die energetische Sanierungsmaßnahme von einem Fachunternehmen ausgeführt wird. Außerdem müssen Riester-Sparer die Immobilie, für die sie das angesparte Kapital einsetzen wollen, selbst bewohnen. Gleichzeitig müssten sie Eigentümer oder wenigstens Miteigentümer sein.
Anträge für die Entnahme des Guthabens sind bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), einem Teil der Deutschen Rentenversicherung, zu stellen.
Was es steuerlich zu beachten gibt
Riester-Verträge arbeiten nach dem Prinzip der nachträglichen Besteuerung. Sprich: Man zahlt während der Sparphase weniger Steuern an das Finanzamt und muss stattdessen die Riester-Auszahlung im Rentenalter versteuern. Bei „Wohn-Riester“ gibt es diese Rentenzahlungen nicht. Hierbei wird über den genutzten Geldbetrag in einem so genannten "Wohnförderkonto" Buch geführt. Der Stand wird jährlich pauschal um 2 Prozent erhöht. Mit Rentenbezug müssen Riester-Sparer den Stand des Wohnförderkontos dann auf einen Schlag oder über 18 Jahre verteilt versteuern.
„Staatlich subventioniertes Investment“
Dennis Jörißen: „Die energetische Sanierung einer Immobilie bringt immer einen positiven Aspekt. Wenn man hierfür dann noch das Kapital aus seiner sonst eigentlich gebundenen Riester benutzen kann, ist es um so besser. Die Rente wurde staatlich gefördert und somit erhält man das Investment in die energetische Sanierung durch den Staat subventioniert. Dies kann für Kunden mit einer Riesterrente definitiv ein wichtiger Aspekt sein.“