Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen weisen viele Aspekte auf, die sich für die Ruhestands- und Nachfolgeplanung optimal nutzen lassen:
Die Erträge werden nicht laufend besteuert
Versteuert wird der Unterschiedsbetrag (ggfs. Halbeinkünfteverfahren), dabei werden alle Kosten angerechnet
Die Bezugsrechte (für den Todesfall) können kostenfrei, schnell und unkompliziert geändert werden
Im Leistungsfall ist die Auszahlung schnell verfügbar
Die Todesfall-Leistung ist bezüglich der aufgelaufenen Kapitalerträge steuerfrei
Durch Versicherungsnehmer-Wechsel ist eine einfache Vermögensübertragung möglich
Eine Verteilung des Versicherungsnehmer-Anteils während der Laufzeit ermöglicht eine schrittweise Schenkung
Für Berater stellen Fondspolicen daher ein attraktives Instrument dar, mit dem sie Ihren Kunden helfen können, die Nachfolge ohne viel Aufwand zu regeln. Mit günstigen Kosten, vergleichsweise geringem mentalen Aufwand und vor allem der großen Flexibilität lassen sich die Vorteile im Beratungsgespräch überzeugend präsentieren.
Drei Beispiele für eine clevere Gestaltung für den Vermögensübergang.
Fall 1: Das kinderlose gleichgeschlechtliche Paar
Helmut (58) und Gustav (33) leben ohne Trauschein zusammen
Helmut verdient rund 100.000 Euro pro Jahr, besitzt ein Depot, ein geerbtes Eigenheim und 50.000 Euro liquide
Gustav arbeitet Teilzeit und verdient sehr viel weniger. Falls Helmut stirbt, geht er leer aus
Die Lösung in einer innovativen Fondspolice:
Versicherungsnehmer ist Helmut
Versicherte Personen sind Helmut und Gustav
Eingezahlt werden 50.000 Euro (weitere Zuzahlungen geplant)
Bezugsrecht im Todesfall von Helmut: Gustav wird als zweite versicherte Person automatisch Versicherungsnehmer
Verstirbt Helmut, erhält Gustav die aufgelaufenen Erträge steuerfrei
Fall 2: Steuerfreie Altersvorsorge für Kinder
Raimund (53) ist erfolgreich, hat Vermögen und erwartet in den nächsten Jahren eine größere Erbschaft
Für die beiden Kinder Lilly und Boris (12 und 15 Jahre) möchte er je 50.000 Euro aktienorientiert anlegen
Die Lösung in einer innovativen Fondspolice:
Raimund schließt zwei Verträge mit jeweils 50.000 Euro ab
Der Einmalbeitrag kann stufenweise zum Beispiel über drei Jahre verteilt investiert werden
Vertrag 1 mit Versicherungsnehmer Raimund (1%) und Lilly (99%), mit Versicherter Person Raimund und Bezugsrecht im Todesfall für Lilly
Vertrag 2 mit Versicherungsnehmer Raimund (1%) und Boris (99%), mit Versicherter Person Raimund und Bezugsrecht im Todesfall für Boris
So hat Raimund jeweils 99% des Geldes übertragen, aber dank des 1% noch Mitspracherecht
Verstirbt Raimund, erhalten die Kinder alle aufgelaufenen Erträge steuerfrei
Fall 3: Single ohne Nachkommen
Ludwig (40) ist Single und ist chronisch an Mukoviszidose erkrankt
Aus dem Verkauf von geerbten Firmenanteilen erwartet er in Kürze rund 1 Million Euro. Zudem verfügt er über 150.000 Euro in Wertpapieren
Sollte Ludwig versterben, wird seine einzige Schwester die Haupterbin
Die Lösung in einer innovativen Fondspolice:
Ludwig schließt einen Vertrag über 100.000 Euro ab
Er fungiert sowohl als Versicherungsnehmer, als auch als versicherte Person
Das Bezugsrecht im Todesfall verteilt er auf fünf Freunde zu je 20%
So kann Ludwig ohne Testament einfach, kostenfrei und schnell seine Erbfolge verändern