Bundesrat kritisiert Gesetz-Entwurf
Kosten-Zoff um private Altersvorsorge: Gelbe Karte für Kanzler Merz

Das dürfte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gar nicht gefallen. In einer aktuellen Stellungnahme übt der Bundesrat in Teilen scharfe Kritik an dem Regierungsentwurf für eine Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, die die Riester-Rente ersetzen soll (wir berichteten).
Ein Dorn im Auge ist der Länderkammer insbesondere die im Gesetzentwurf vorgesehene zulässige Kostenhöhe (Effektivkosten) für das geplante Standardprodukt bzw. Standarddepot von bis zu 1,5 Prozent pro Jahr. „Eine derart hoch angesetzte Kostenobergrenze läuft dem Ziel eines transparenten, verbraucherfreundlichen und besonders attraktiven Standardprodukts zuwider“, heißt es dazu in der Stellungnahme des Bundesrats.
Vergleichbare kapitalmarktnahe Vorsorgeprodukte, insbesondere breit diversifizierte Indexfonds, wiesen regelmäßig Effektivkosten weit unter 0,5 Prozent pro Jahr auf. Beim schwedischen Standardprodukt, dem Aktienfonds AP7, lägen die Effektivkosten sogar nur bei etwa 0,1 Prozent pro Jahr.
Der Bundesrat fordert daher, die vorgesehene Deckelung der Effektivkosten deutlich abzusenken. Kritisiert wird auch, dass der aktuelle Gesetzentwurf „Millionen von Fonds-Kombinationen“ zulasse, die allesamt unter dem Begriff Standarddepot von verschiedenen Anbietern angeboten werden könnten. Eine Vergleichbarkeit für die Sparer werde so nicht geschaffen. Statt eines „echten“ Standardprodukts entstünde durch die unterschiedlichen Fonds-Kombinationen eine Vielzahl verschiedener Depots, die trotzdem allesamt die Bezeichnung Standarddepot führen dürften. Ein echtes Standardprodukt müsse aber vor allem eine echte Vergleichbarkeit ermöglichen.
Die Länder schlagen außerdem vor, den Kreis der Förderberechtigten auf Selbstständige oder sogar alle Personen im erwerbsfähigen Alter auszuweiten. Außerdem solle die Höchstgrenze der geförderten Eigenbeiträge von 1.800 Euro auf 3.000 Euro steigen.
Zur Erinnerung: Der Regierungs-Entwurf sieht vor, die bislang starre Grundzulage von 175 Euro durch eine beitragsproportionale Zulage bis zu 480 Euro abzulösen. Künftig sollen für Einzahlungen bis zu 1.200 Euro staatliche Zuschüsse von 30 Cent pro Euro gewährt werden (ab 2029: 35 Cent). Für weitere Einzahlungen von bis zu 600 Euro sind Zuschüsse von 20 Cent pro Euro vorgesehen. Der maximal geförderte Eigenbetrag soll damit 1.800 Euro pro Jahr betragen.
Die Bundesregierung kann nun auf die Vorschläge der Länder reagieren. Dann ist der Bundestag am Zug. Wenn dieser das zustimmungsbedürftige Gesetz beschlossen hat, kommt es erneut in den Bundesrat.
Der Bundesrat kritisiert die geplante Kostenobergrenze von 1,5 Prozent für das Standardprodukt, das im Rahmen der Altersvorsorge-Reform eingeführt werden soll, als zu hoch und nicht verbraucherfreundlich
Die Länder bemängeln außerdem fehlende Vergleichbarkeit und warnen vor „Millionen von Fonds-Kombinationen“ statt eines echten Standardprodukts
Zudem fordern sie höhere Fördergrenzen und eine Ausweitung der Förderung.
.jpg?fit=crop-45-46-1&w=1200)