Förderhöhe, Wechselrecht, Beratungsverzicht: Wie die private Altersvorsorge aussehen soll
Lange war er angekündigt, nun ist er da: Das Bundesfinanzministerium hat am Montag seinen Plan für die Reformierung der privaten Altersvorsorge vorgelegt. Wie bereits im Vorfeld bekannt geworden war, wird es künftig alternativ zur Leibrente auch Auszahlungspläne geben – sehr zum Ärger der Versicherer, deren Lobbyverband in einer ersten Reaktion auf den vorliegenden Referentenentwurf seine Kritik erneuerte. „So wie die Reform gestaltet ist, bleibt die lebenslange Absicherung auf der Strecke: Altersvorsorge ist mehr als Vermögensaufbau“, bemängelte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Doch was beinhaltet der 113 Seiten starke Referentenentwurf abseits der Auszahlungspläne? Und was bedeutet das für Vermittler? Wir haben die wichtigsten Punkte einmal für Sie herausgestellt:
Wie sieht die Förderung konkret aus?
Für jeden gesparten Euro soll es künftig eine Zulage von 20 Cent geben – dies gilt bis zu einem Höchstbeitrag von 3.000 Euro (bis 2029), ab 2030 soll der Höchstbeitrag auf 3.500 Euro steigen. Geringverdiener sollen zudem eine Zulage in Höhe von 175 Euro bekommen.
Veränderungen gibt es darüber hinaus bei den Kinderzulagen sowie beim Berufseinsteigerbonus. Waren die Kinderzulagen bislang starr (300 Euro pro Kind bzw. 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden), werden sie künftig beitragsproportional ausgezahlt. Für jeden eingezahlten Euro gibt es hier 25 Cent Förderung vom Staat hinzugezahlt – die Höchstgrenze liegt hier bei 300 Euro.
Der Berufseinsteigerbonus für Sparer bis zum 25. Lebensjahr von 200 Euro wird künftig für einen Zeitraum von drei Jahren gewährt. Bislang war er nur einmalig ausgezahlt worden.
Auch der Sonderabgabenbezug soll nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums von 2.100 auf 3.500 erhöht werden – entsprechend kann eine deutlich höhere Summe steuerlich geltend gemacht werden.
Welche Produkte sollen gefördert werden?
Auch zukünftig sollen Garantieprodukte gefördert werden. Hierbei sollen Sparer künftig zwischen zwei Garantiestufen wählen können: 100 oder 80 Prozent. Dies entspricht den Wünschen der Versicherer, die seit längerer Zeit dafür plädieren, verringerte Garantien in Riester-Policen anbieten zu dürfen.
Zudem soll künftig ein Altersvorsorgedepots eingeführt werden – auf diese Weise soll es Altersvorsorge-Sparern ermöglicht werden, komplett garantiefrei in Fonds oder ETF zu investieren. „Mit der Reform sollen stärker als bisher die Chancen und Renditemöglichkeiten des Kapitalmarktes genutzt werden“, heißt es hierzu im Gesetzentwurf. „Die Ermöglichung einer kapitalmarktbasierten Anlage mit höheren Renditen ist deshalb ein zentrales Element der Reform.“
Vorsorgeinteressierte mit wenig Vorkenntnissen können zudem ein sogenanntes Referenzdepot abschließen. Hierbei handelt es sich um ein „besonders einfach zu handhabendes Altersvorsorgedepot“, schreibt das Bundesfinanzministerium auf seiner Seite. Hierbei wird das Geld in zwei vom Anbieter zuvor ausgewählte Fonds eingezahlt – der eine ist dabei als risikoärmer, der andere als riskanter eingestuft. „Dieser Referenzdepot-Vertrag soll niedrigschwellig online und ohne vorherige Kundenberatung abgeschlossen werden können.“
Was bedeutet die Reform für Makler?
Insbesondere der letzte Punkt sorgt in der Branche für Unruhe. Da die Produkte insgesamt verschlankt werden sollen (keine möglichen ergänzenden Absicherungen der verminderten Erwerbsfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit sowie der Hinterbliebenen), sollen die Vorsorgeinteressierten ermächtigt werden, die jeweiligen Produkte auch online abschließen zu können – schließlich werde sich der Beratungsaufwand laut Finanzministerium reduzieren.
Ein Punkt, den sogleich die Vermittlerverbände BVK und AfW aufgriffen und kritisierten. Der AfW bezeichnete diesen Passus in einer Stellungnahme als „problematisch“ und sprach sich für verbindliche Beratungsstandards aus, um sicherzustellen, dass Verbraucher über eventuelle Risiken und Chancen ihrer Anlagenwahl umfassend aufgeklärt werden. In das gleiche Horn stößt auch der BVK.
Mehr Flexibilität
Insgesamt möchte das Finanzministerium die Altersvorsorge flexibler gestalten. Entsprechend sieht der Gesetzesentwurf vor, dass Sparer nach fünf Jahren ihren Anbieter kostenfrei wechseln können. „Durch günstige Wechselmöglichkeiten wird der Wettbewerb unter den Anbietern gestärkt“, verspricht sich das Ministerium. Wer vor dieser Frist den Anbieter wechselt, muss Gebühren in Höhe von bis zu 150 Euro zahlen.
Was passiert mit den Riester-Sparern?
Für alle bis zum 1. Januar 2026 abgeschlossenen Riester-Verträgen soll es einen Bestandsschutz geben. Darüber sollen auch sie von den vorgesehenen Verbesserungen profitieren. Zu nennen ist hier vor allem der höhere Sonderausgabenabzugsbetrag von 3.500 Euro.
Allerdings soll auch Riester-Sparern die Möglichkeit eingeräumt werden, ihren Riester-Vertrag in einen neuen Altersvorsorgevertrag umzuwandeln, ohne dass sie hierdurch die bislang erhaltene Förderung riskieren. So könnten sie sich beispielsweise für ein Garantieprodukt mit 80-prozentiger Beitragsgarantie entscheiden oder aber auch für ein komplett garantiefreies Produkt. Zudem soll es auch mit einem bestehenden Riester-Vertrag möglich sein, von der Verrentungspflicht abzuweichen und auf einen Auszahlungsplan zu wechseln. Notwendig hierfür ist jedoch, dass beide Vertragsparteien eine Einigung hierüber erzielen.
Wie geht es nun weiter?
Bis zum 18. Oktober haben Verbände und Vereine nun die Möglichkeit, sich zum vorgelegten Gesetzentwurf zu äußern. Am 13. November soll sich schließlich das Bundeskabinett mit dem Entwurf beschäftigen. Geht es nach dem Bundesfinanzministerium soll die Reform ab dem 1. Januar 2026 greifen – ab dann soll es möglich sein, die neuen Altersvorsorgeverträge abzuschließen und zu besparen.