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Versicherungsvertragsgesetz

Versicherungsvertragsgesetz

Das Versicherungsvertragsgesetz regelt umfassend das Verhältnis zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherten. Es existiert seit 1908. Zum einen finden sich in diesem Gesetz zahlreiche Paragrafen, die für alle Versicherungen gelten. Dazu zählen die Pflicht zum Ausstellen eines Versicherungsscheins und Bestimmungen für die Kündigung eines Vertrags sowie zur Anzeige eines Versicherungsfalls. Zum anderen enthält das Versicherungsvertragsgesetz vielfältige Regelungen zu den einzelnen Versicherungszweigen wie Haftpflicht, Rechtsschutz und private Krankenversicherungen.

2008 trat eine grundlegende Reform des Gesetzes in Kraft. Der Gesetzgeber stärkte insbesondere die Rechte der Verbraucher. So legte er im Versicherungsvertragsgesetz ein allgemeines Widerrufsrecht fest, das bei Lebensversicherungen 30 Tage und bei anderen Versicherungen 14 Tage beträgt. Versicherte profitieren zudem von mehr Transparenz.