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Schadensersatzanspruch

Schadensersatzanspruch

Ein Schadensersatzanspruch entsteht unter definierten Bedingungen und verpflichtet dann den Schädiger zum Ausgleich des Schadens gegenüber dem Geschädigten.

Die Voraussetzungen sind, dass der Schädiger rechts- und/oder vertragswidrig gehandelt hat, diese Handlung schuldhaft (fahrlässig oder vorsätzlich) erfolgte und dem Geschädigten daraus ein echter, bezifferbarer Schaden entstanden ist. In Einzelfällen besteht ein Schadensersatzanspruch auch dann, wenn ein Schuldner eine vertragliche Garantie für eine Leistung oder eine Gefahrvermeidung übernommen hat. Der dritte Fall ist die Fahrlässigkeit mit nachfolgendem Schaden bei einem vorliegenden Gefährdungstatbestand (Gefährdungshaftung). Davon sind unter anderem alle Kraftfahrer betroffen, aus deren abgestelltem Fahrzeug Kraftstoff oder Öl ausläuft.

Neben dem grundsätzlichen Schadensersatzanspruch ist beim entstandenen Schaden die genaue Höhe zu ermitteln.