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Kollektiv-Verträge

Kollektiv-Verträge, Kollektivverträge

Mit einer Kollektivversicherung wird eine größere Gruppe von Personen mit einem einzigen Versicherungsvertrag versichert. Die Rahmenbedingungen für die Kollektivverträge werden beispielsweise mit einem Arbeitgeber oder mit einem Unternehmerverband vereinbart und festgesetzt. Die Versicherten einer Kollektivversicherung profitieren nach dem Abschluss von vergünstigten Lebensversicherungen oder betrieblichen Altersversorgungen. 

Wird mit Arbeitgebern ein Kollektivvertrag im Sinne der betrieblichen Altersversorgung ausgehandelt, müssen mit der Kollektivversicherung mindestens 10 Arbeitnehmer versichert werden. Erst ab dieser Anzahl von Versicherten gewähren die Versicherungen geringere Beitragszahlungen. Auch die Gesundheitsprüfung wird für die Versicherten vereinfacht. Diese Kollektivversicherungsverträge können auch von Vereinen und Verbänden für ihre Mitglieder abgeschlossen werden. Bei diesen Abschlüssen sind allerdings aufsichtsamtliche Vorschriften zu beachten.