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Haarwild

Haarwild

Als Haarwild wird eine bestimmte Gruppe an Tierarten bezeichnet, deren Einordnung im Bundesjagdgesetz genauer erläutert wird. Im Falle eines Zusammenstoßes eines solchen Tieres mit einem fahrenden KFZ-Fahrzeugs, werden die auftretenden Schäden von der Teilkaskoversicherung abgedeckt. Jeglicher Schaden, der durch ein totes Tier oder durch ein Ausweichmanöver des Fahrzeugführers entsteht, wird allerdings nur durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Anspruch auf die Versicherung hat der KFZ-Halter allerdings nur, wenn das betroffene Haarwild nach dem schadhaften Unfall flieht und zur Sicherung des Unfalls die Polizei oder ein Jagdpächter verständigt wurde.

Laut Paragraf 2 Bundesjagdgesetz, Abschnitt 2 zählen als Haarwild folgende Tierarten: Schwarz- und Rotwild, Murmeltiere, Hasen und Kaninchen, Luchsarten, Füchse und Marderartige, sowie Wildschweine, Wisente, Elche, Fischotter und Seehunde.