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Abmeldebescheinigung

Die Abmeldebescheinigung wird von der zuständigen Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge ausgestellt. Dies geschieht, wenn der Fahrzeughalter sein Fahrzeug zeitweise oder vollständig stilllegt.

Der Fahrzeugversicherer wird direkt von der Kfz-Zulassungsstelle über die Stilllegung des Fahrzeugs informiert. Aus diesem Grund verzichten einige Zulassungsstellen auf die Ausstellung von Abmeldebescheinigungen.

Trotzdem sollte der Versicherungsnehmer, mit oder ohne Abmeldebescheinigung, den Versicherer über die Fahrzeugabmeldung informieren. So kann die anschließende Vertragsabrechnung oder die Ausarbeitung einer Folgeversicherung beschleunigt werden.

Für die Wiederanmeldung des stillgelegten Fahrzeugs wird eine Versicherungsbestätigungskarte verlangt.