Anhörung im Bundestag

Verbände bringen sich in Stellung zur EU-Kleinanlegerstrategie

In der Anhörung am Mittwoch Nachmittag zur EU-Kleinanlegerstrategie wird erneut die Gretchenfrage nach einem partiellen Provisionsverbot gestellt werden. Die Verbände der Versicherungswirtschaft bringen sich in Position.

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09:02 Uhr | 21. Februar | 2024

Am Mittwoch Nachmittag findet im Bundestag eine Anhörung zur EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy) statt, die von der CDU/CSU anberaumt wurde und bei der verschiedene Verbände aus der Versicherungswirtschaftt erneut die Möglichkeit bekommen, ihre Kritikpunkte darzulegen. Procontra wird Sie im Laufe des Tages auf dem Laufenden halten.

Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaf (GDV) in einem Statement erläutert, werde die Debatte um die Kleinanlegerstrategie von der Frage dominiert, ob Provisionen und andere Zuwendungen verboten werden oder nicht.

Die EU-Kommission hat sich für einen schrittweisen Ansatz entschieden. Dabei wird zwar vorerst auf ein generelles Provisionsverbot verzichtet, allerdings werden partielle Verbote vorgeschlagen. „Wir halten Provisionsverbote, auch partielle, für nicht zielführend, sondern für falsch und setzen auf die Koexistenz der Vergütungssysteme“, heißt es von Seiten des GDV. Weil maßgebliche Vorgaben zu Voraussetzungen für Provisionen und andere Zuwendungen durch die EU-Kommission erst nachgelagert auf Level 2 konkretisiert werden sollen, ist nicht absehbar, ob diese im Ergebnis wie ein Provisionsverbot wirken. Wir appellieren deshalb an die Co-Gesetzgeber, wesentliche Entscheidungen abschließend auf Level 1 zu treffen und präzise zum Ausdruck zu bringen, was intendiert ist und was nicht.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) ist auf Einladung der FDP ebenfalls bei der Anhörung präsent und verfolgt dabei den gleichen Kurs wie die Versicherer. Es gilt für den BVK darzulegen, dass die Ziele der EU-Kleinanlegerstrategie nicht durch ein Provisionsverbot erreicht werden. Der entscheidende Punkt aus Sicht des Verbraucherschutzes sei die Transparenz und nicht die Einführung eines Provisionsverbotes.

Der Verband unabhängiger Finanzdienstleister Votum spricht sich in einer Stellungnahme nun dafür aus, dass das Bundesfinanzministerium gegenüber der Kommission klarstellt, dass sie den Entwurf für verfehlt hält und ihn ablehnt. So habe Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) schon vor Bekanntwerden des Entwurfs klare Position gegenüber EU-Kommissarin McGuinness bezogen und ihren Plänen zu weitgehenden Eingriffen in die Gestaltung von Vergütungsmodellen eine Absage erteilt. „Der neuen EU-Kommission sollte nach den Wahlen im Juni die Aufforderung zugehen, einen gänzlich neuen Entwurf zu erarbeiten, der dem wichtigen Ziel einer höheren Finanzmarktbeteiligung der Kleinanleger und der wünschenswerten Vertiefung der Kapitalmarktunion tatsächlich dient“, heißt es vom Votum-Verband weiter.

Eine Anhörung im Bundestag hat keine direkte Auswirkung auf die Gesetzgebung der EU: EU-Kommission, EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten werden in einem Trilog Verfahren zu einer abschließenden Regelung kommen.