Kostenrechtsreform 2025
Wie das neue Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 die Justizkosten verändert
Welche finanziellen Folgen auf Rechtsschutzversicherer zukommen
Warum für Verbraucher der Zugang zum Recht gefährdet ist
Zum 1. Juni 2025 treten mit dem Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG 2025) umfassende Änderungen im Gebührenrecht für Gerichte und Anwälte in Kraft. Damit wird die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe für viele teurer – mit deutlichen Folgen auch für die Rechtsschutzversicherer. „Ohne Rechtsschutzversicherung kann ein Rechtsstreit damit zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden“, warnt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV.
Laut GDV-Prognosen verursacht das neue Gesetz jährliche Mehrbelastungen von rund 250 Millionen Euro für Rechtsschutzversicherer. Bereits die letzte umfassende Kostenrechtsreform im Jahr 2021 hatte die Gebühren deutlich erhöht – nun folgt der nächste Schritt.
Mit etwa 27,3 Millionen Rechtsschutzpolicen am deutschen Markt (Stand 2024) ist zwar ein Großteil der Bevölkerung abgesichert. Dennoch dürfte die Kostenentwicklung vor allem für Nichtversicherte zur massiven Eintrittshürde werden. „Wenn die Kosten stetig steigen, wächst das Risiko, dass immer mehr Menschen auf die Durchsetzung ihres Rechtes verzichten,“ so Käfer-Rohrbach. Dies belegt unter anderem eine vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegebene Untersuchung zur „Erforschung der Ursachen des Rückgangs der Eingangszahlen bei den Zivilgerichten“. Anwältinnen und Anwälte wurden unter anderem danach gefragt, warum Mandanten auf eine Klage verzichten. Fast 60 Prozent der Mandanten sehen demnach aus Kostengründen von einer Klage ab. 52 Prozent der Anwältinnen und Anwälte gaben an, wegen der hohen Kosten ihren Mandanten von einem Verfahren abzuraten.
Eine aktuelle Auswertung zeigt, wie sich typische Streitfälle seit 2020 verteuert haben – allein durch steigende Streitwerte und Gebühren:
Streitfall | Streitwert 2020 | Streitwert 2025 | Kosten 2020 | Kosten 2025 | Kostenanstieg |
---|---|---|---|---|---|
Räumungsklage wegen Eigenbedarf | 6.037 € | 7.137 € | 3.346 € | 4.369 € | +30 % |
Kündigungsschutzklage + Zeugnis | 17.323 € | 21.048 € | 3.295 € | 4.126 € | +25 % |
Rückgabe gefälschte Armbanduhr | 2.752 € | 3.349 € | 1.747 € | 2.499 € | +43 % |
Reisemängel | 2.446 € | 2.977 € | 1.747 € | 2.031 € | +16 % |
Neuwagenrückabwicklung | 37.717 € | 45.896 € | 8.310 € | 11.109 € | +34 % |