Auf Online-Gebrauchtwagenportalen tauchen immer öfter Fahrzeuge auf, die dem Verkäufer nie gehört haben. Es handelt sich um Mietwagen, die ordnungsgemäß angemietet und anschließend mit gefälschten Papieren weiterverkauft werden. Für Autovermieter ist das existenzbedrohend – denn anders als Diebstahl ist Unterschlagung durch die Kasko-Versicherung nicht abgedeckt, also nicht versicherbar.
Die Täter nutzen eine systematische Lücke: Solange der Mietvertrag noch läuft, gilt das Fahrzeug nicht als vermisst. In diesem Zeitfenster wird es mit professionell gefälschten Zulassungsbescheinigungen auf Internetplattformen angeboten – oft deutlich unter Marktpreis und gegen Barzahlung. Recherchen von SWR und ARD zeigen Fälle, in denen nahezu neuwertige SUVs wie Audi Q7 oder BMW X5 um bis zu 20.000 Euro unter üblichen Marktpreisen inseriert wurden.
Die Masche ist gut organisiert. Nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) handelt es sich um bandenmäßig agierende Täter, die mit gefälschten Ausweisen Fahrzeuge anmieten. Zusätzlich greifen sie auf originale Blanko-Zulassungsdokumente zurück, die zum Teil bei Einbrüchen in Zulassungsstellen entwendet wurden. Mehr als 3.700 Unterschlagungen verzeichnete das BKA allein im Jahr 2024 – ein Anstieg von 31,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Kernproblem: Unterschlagung ist nicht versicherbar
Für die Mietwagenbranche liegt das größte Problem in einer juristischen Differenzierung: Während Diebstahl in der Regel durch die Kaskoversicherung abgedeckt ist, gilt dies nicht für Unterschlagung. Das bedeutet: Gibt ein Mieter ein Fahrzeug nicht zurück, sondern verkauft es weiter, bleibt der Vermieter häufig auf dem gesamten Schaden sitzen.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) betont gegenüber procontra, das Phänomen sei ein bekanntes Betrugsmuster – „und jede Unterschlagung eines Mietwagens ist ein Betrugsfall zu viel“.
Besonders kleinere und mittelständische Anbieter geraten laut Medienberichten massiv unter Druck. Rücklagen, die früher ausreichten, decken die steigenden Verluste inzwischen nicht mehr. Branchenvertreter sprechen von einer existenziellen Bedrohung einzelner Unternehmen.
Staatliche Versäumnisse?
Der Deutsche Mietwagenverband kritisiert gegenüber dem SWR ein unzureichendes staatliches Vorgehen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums seien aktuell mehr als 180.000 Blanko-Zulassungsdokumente zur Fahndung ausgeschrieben. Eine vollständige Nachverfolgbarkeit gestohlener Dokumente scheine jedoch nicht gewährleistet. Forderungen nach mehr Transparenz und strukturellen Änderungen im Zulassungsprozess seien bislang nicht umgesetzt worden.
Komplexe Rechtslage
Für Autokäufer ist die Rechtslage komplex. Anders als bei gestohlenen Fahrzeugen ist beim unterschlagenen Auto grundsätzlich ein sogenannter gutgläubiger Erwerb möglich. Wer glaubhaft machen kann, nicht fahrlässig gehandelt zu haben, kann unter Umständen rechtmäßiger Eigentümer werden – selbst wenn der Verkäufer gar nicht verfügungsberechtigt war. Allerdings ist die Abgrenzung schwierig und endet nicht selten vor Gericht.

