Die Tragödie, die sich in der Silvesternacht in Crans-Montana in der Schweiz ereignete, macht immer noch fassungslos. 41 überwiegend junge Menschen verloren ihr Leben, als in der Bar „Le Constellation“ ein Feuer ausbrach, 115 weitere wurden zum Teil schwer verletzt, müssen mitunter immer noch behandelt werden. Nach bisherigem Kenntnisstand hatten Champagnerflaschen mit Partyfontänen die brennbare Deckenverkleidung der Bar in Brand gesetzt.
System gerät an seine Grenzen
Die Folgen des Infernos haben das bestehende Unterstützungssystem in der Schweiz an seine Grenzen gebracht, da es primär auf Einzelfälle ausgelegt ist. Bei Unfällen besteht in der Schweiz zunächst Versicherungsschutz über die obligatorische Unfallversicherung oder die obligatorische Krankenpflegeversicherung mit Unfalldeckung. Wer mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, ist zusätzlich auch bei Freizeitunfällen versichert. Bei Gästen aus dem Ausland hängt die Kostenerstattung vom jeweiligen Versicherungsschutz in ihrem Land ab. Insofern war und ist die medizinische Versorgung der Brandopfer aufgrund der Vorleistungspflicht der Sozialversicherungen erst einmal gesichert.
Offen ist dagegen, wer für Regress-, Schmerzensgeld- oder Schadenersatzforderungen aufkommt. Zur Klärung der Haftungsfrage wurden bereits mehrere strafrechtliche Untersuchungen eingeleitet, unter anderem gegen den Bar-Betreiber und dessen Stiefsohn sowie die Gemeinde. Im Fokus stehen dabei Fragen des Brandschutzes, der Flucht- und Rettungswege sowie der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
„Die strafrechtliche Untersuchung ist für die zivilrechtliche Haftungsbeurteilung von großer Bedeutung. Ihre Erkenntnisse bilden eine wichtige Grundlage für die gerichtliche Klärung der Frage, ob und wer haftet“, sagt Urs Arbter, Chef des Schweizerischen Versicherungsverbands SVV. „Für Schadenersatzansprüche, die über bestehende Versicherungssummen hinausgehen, haben haftpflichtige Personen oder Institutionen einzustehen.“
Versicherungsdeckung reicht vermutlich nicht aus
Da die Schadensumme aufgrund der hohen Opferzahl und der lebenslangen Pflegekosten für viele Schwerverletzte schätzungsweise im dreistelligen Millionenbereich liegen dürfte, zeichnet sich bereits eine massive Unterdeckung ab. Versichert sind sowohl die Bar als auch die Gemeinde mit eigenen Haftpflichtversicherungen bei der Axa Schweiz. Beide haben jedoch nur Standardprodukte mit einer vertraglich limitierten Deckungssumme abgeschlossen; die Rede ist von Summen zwischen 5 und 20 Millionen Franken. Im Fall einer Haftung werde das bei weitem nicht ausreichen, um für alle finanziellen Schäden der überlebenden Opfer und Hinterbliebenen aufzukommen, so die Axa.
Bundesrat setzt auf Soforthilfe und Vergleichslösung
Vor diesem Hintergrund hat der Schweizer Bundesrat deshalb vor wenigen Tagen ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Soforthilfen von 50.000 Franken pro Brand-Opfer vorsieht. Darüber hinaus schlägt die Regierung der Eidgenossen die Bildung eines runden Tisches zur „Erarbeitung einer Vergleichslösung“ vor. So könnten den Opfern und deren Angehörigen langwierige Gerichtsprozesse mit vielen Unsicherheiten erspart werden.
Für die Haftpflicht- und Unfallversicherer steht nun im Raum, dass sie bei einer Einigung am runden Tisch freiwillig mehr bezahlen könnten, als es ihre Verträge vorsehen. Ein Ansinnen, von dem der Schweizerische Versicherungsverband jedoch nicht viel hält. Die involvierten Versicherungsgesellschaften stünden vollumfänglich zu ihren vertraglichen Verpflichtungen, teilte er gegenüber der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) mit. Darüber hinausgehende finanzielle Leistungen sehe man „als primäre Frage zwischen den haftpflichtigen Parteien und den Geschädigten."
Der Bundesrat jedenfalls ist bereit, sich an außergerichtlichen Vergleichslösungen mit einem Betrag von maximal 20 Millionen Franken zu beteiligen. Die NZZ spricht in diesem Zusammenhang von einem „Schmiermittel“, dass die Gespräche in Gang bringen soll. „Allerdings wird das Geld nur ausbezahlt, wenn gewisse Kriterien erfüllt sind. Insbesondere müssen andere Akteure, namentlich wohl die Versicherer, deutlich mehr beitragen als der Bund“, so die NZZ.
Long Story short
Hohe Opferzahl: Beim Brand in der Bar „Le Constellation“ starben 41 Menschen, 115 weitere wurden verletzt; Ursache waren vermutlich Partyfontänen an Champagnerflaschen, die die Deckenverkleidung entzündeten.
Massive Versicherungslücke: Die Bar und die Gemeinde sind zwar haftpflichtversichert, die Deckungssummen von etwa 5 bis 20 Mio. Franken dürften angesichts eines möglichen Schadens im dreistelligen Millionenbereich jedoch nicht ausreichen.
Staat greift ein: Die Schweizer Regierung plant Soforthilfen von 50.000 Franken pro Opfer und versucht über einen runden Tisch eine außergerichtliche Entschädigungslösung zwischen Staat, Versicherern und Verantwortlichen zu erreichen.
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