Vorsorge ist besser als Nachsorge
Nicht nur der bevorstehende Ruhestand sollte ein Grund sein, warum man sich mit seiner Nachlassregelung und der Absicherung von seinem Unternehmen beschäftigen sollte. Auch unvorhersehbare Notfälle können eintreten und in diesen Fällen, sollte das Maklerunternehmen bestmöglich vorbereitet und abgesichert sein. Sonst kann es schnell dazu kommen, dass das Lebenswerk eines Maklers nach seinem Tod verloren geht. Ist doch die Vorbereitung auf einen Notfall im Maklergeschäft ein entscheidender Aspekt, um die Kontinuität des Geschäfts und das Wohl der Kunden zu gewährleisten.
Nicht jeder Makler denkt an einen Notfallplan, das kann fatale Folgen haben. Bei einer fehlenden Nachlassregelung können Verträge verloren gehen, Kunden unbetreut bleiben und Umsätze wegfallen. Daher ist die Erstellung eines solchen Plans unverzichtbar, um das Geschäft eines Maklers zu sichern, sollte dieser plötzlich ausfallen.
Ein gut organisierter Notfallordner ist essenziell. Der Ordner sollte alle wichtigen Verträge, Informationen zu Bankkonten, Computer-Passwörter, Courtagevereinbarungen und Musterverträge enthalten. Dies erleichtert die Weiterführung des Geschäfts.
Falls kein Nachfolger festgelegt wurde, gehen die Geschäfte im Falle des Ablebens eines Maklers an den Versicherer. Daher sollte ein Nachfolger im Voraus bestimmt werden, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und das Lebenswerk des Maklers zu erhalten. Kunden und Geschäftspartner sollten frühzeitig darüber informiert werden.
Es ist von großer Bedeutung, einen vertrauenswürdigen Nachfolger zu bestimmen, der bereit ist, das Unternehmen zu übernehmen. Dies kann ein Mitarbeiter, ein Familienmitglied oder ein vertrauter Geschäftspartner sein. Diese Person sollte ausreichend informiert sein. Hier ist es ratsam, eine klare und detaillierte Stellvertreterregelung zu erarbeiten und festzuhalten.
Bei Einzelunternehmern erlöschen die Maklerverträge ohne Notfallplan. Ein guter Weg, um dies zu verhindern, ist der Wechsel von einem Einzelunternehmer zu einer juristischen Rechtsform, wie beispielsweise einer GmbH. So fließt das Geschäft in den Nachlass und ist damit vor einem vollständigen Verlust geschützt.
Das digitale Erbe ist ein besonders wichtiger Punkt: Benutzernamen und Passwörter aller genutzten digitalen Plattformen sollten notiert und im Notfallordner abgelegt werden. Dies garantiert einen reibungslosen Zugang zu allen wichtigen Geschäftsbereichen, selbst wenn der ursprüngliche Besitzer plötzlich ausfällt.