Ab 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag (kurz: Soli) bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro (Ledige) bzw. 123.434 Euro (Verheiratete). Davon profitieren auch 88 Prozent der Gewerbetreibenden, sofern sie ausschließlich Gewerbeeinkünfte erzielen, ist von der Bayerischen zu hören.
Zur Erinnerung: Der Zuschlag auf die Einkommensteuer war 1991 erstmals erhoben worden. Mit dem Geld sollten der Aufholprozesses im Osten bewältigt, Erblastschulden finanziert, der Bund entlastet und die öffentlichen Haushalte konsolidiert werden. Daraus ist eine Dauerabgabe geworden, die Anfang 1998 auf 5,5 Prozent abgesenkt wurde.
Mitte November 2019 hatte die GroKo beschlossen, den Soli „weitgehend abzuschaffen“. Nach dem Gesetz entfällt er ab 2021 für alle, die maximal 73.874 Euro brutto im Jahr verdienen. Wer mehr verdient, kann von der so genannten Gleitzone profitieren, die heftige Belastungssprünge ab dieser Summe verhindern soll.
Entlastung für Gering- und Durchschnittsverdiener
Unterm Strich sollen dadurch gut 90 Prozent der Einkommensteuerzahler von der Ergänzungsabgabe befreit werden, für weitere 6,5 Prozent innerhalb der Gleitzone soll der Soli sinken. Bei einem Einkommen von bis zu 109.451 Euro brutto jährlich endet diese Zone (bis 96.409 Euro zu versteuerndem Einkommen).
Die konkreten Veränderungen hat das Deutsche Steuerzahlerinstitut (DSI), finanzwissenschaftliches Institut des Bundes der Steuerzahler, ausgerechnet (siehe Tabelle).
Single ohne Kind; ESt-Tarif 2020; Quelle: Deutsches Steuerzahlerinstitut (DSI)
Für Vermittler bietet die Abgabenerleichterung einen guten Anlass für ein Beratungsgespräch. Laut einer Umfrage von INSA Consulere will gut die Hälfte der Befragten ihre Ersparnisse zurücklegen.
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Ohne Mehraufwand in 30 Jahren 22.000 Euro mehr
Die Bayerische unterstützt Makler dabei mit einem Soli-Rechner. Berater können mit ihren Kunden anhand weniger Eckdaten wie dem jährlichen Bruttogehalt, Familienstand sowie Anzahl der Kinderfreibeträge die Ersparnis berechnen und zugleich sehen, wie sich die gesparten Beiträge auf die eigene Altersvorsorge auswirken könnten.
„Wir empfehlen, die Soli-Ersparnis in die Ruhestandsplanung zu investieren“, sagt Martin Gräfer, Vorstand die Bayerische. Damit profitiere man im Alter von mehr Kapital, Sicherheit und Freiheit, ohne dafür die monatliche Belastung erhöhen zu müssen. Gräfer rechnet vor: Ein Single (ohne Kind) mit 54.000 Euro Jahresbrutto spart ab Januar 2021 rund 43 Euro monatlich. Damit könnte er in 30 Jahren etwa 22.000 Euro erwirtschaften, ohne am Monatsende weniger Geld auf dem Konto zu haben als jetzt.
Der Wegfall des Soli-Zuschlages führt bei Ledigen zu einem Mehreinkommen von bis zu 78 Euro netto monatlich, bei Verheirateten bis zu 156 Euro, rechnet das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) vor. Das IVFP hat schon seit längerem einen Soli-Rechner entwickelt, den inzwischen Canada Life, Stuttgarter, Ergo und Swiss Life nutzen.
Wer nicht von Erleichterungen profitiert
Vor allem Unternehmer und gutverdienende Facharbeiter werden allerdings weiter belastet. „Der Soli ist somit eine Strafsteuer für die Mitte der Gesellschaft“, so Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft. Der Bund der Steuerzahler unterstützte eine Musterklage, die vom Finanzgericht Nürnberg in erster Instanz abgewiesen wurde und nun zur Revision beim BGH liegt (Az.: IX R 15/20).
Verfassungsrechtlich brisant ist vor allem eine Frage: Darf der Gesetzgeber viele komplett vom Soli verschonen und andere weiterhin voll oder teilweise belasten? Die Meinungen von Staatsrechtlern gehen dazu auseinander. Auch Kapitalanleger fragen sich, warum der Soli weiter in voller Höhe auf Erträge oberhalb des Sparerfreibetrags gezahlt werden muss.
Damit werden Vorsorgesparer nicht nur durch die Niedrigzinsen bestraft, sondern müssen weiterhin den Soli-Zuschlag auf die Erträge bezahlen, obwohl die Bundesregierung ja insbesondere die private, Riester-und betriebliche Altersvorsorge stärken will.
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