180 Kilo Schmuck und 270 Kilo Feingold: Das Resultat der Goldsuche, die sich auf Tresore und andere Schatzkammern der insolventen PIM Gold GmbH erstreckte, fiel am Ende verhältnismäßig mager aus. Denn: Laut Insolvenzverwalter hätten normalerweise irgendwo drei Tonnen Gold lagern müssen. Der Großteil des wertvollen Edelmetalls blieb damit verschollen; selbst ein Privatdetektiv vermochte kein Licht in die Gerüchteküche zu bringen und herauszufinden, ob ehemalige PIM-Mitarbeiter sich einen Teil des Goldes in die eigene Tasche gesteckt hatten.
Anleger seien gezielt getäuscht worden
Dafür wurde an anderer Stelle des Betrugsskandals nun Tabula Rasa gesprochen: Nach mehr als zwei Jahren Verhandlung hat das Landgericht Darmstadt am Dienstag den früheren Geschäftsführer des Goldhändlers zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. In ihrem Urteil sah die Kammer die Vorwürfe des schweren Betruges und der vorsätzlichen Geldwäsche gegen den 51-Jährigen als erwiesen an.
„Die Anleger sind nach unserer Überzeugung getäuscht worden“, lautete die Begründung des Vorsitzenden Richters Felix Diefenbacher. Mit ihrem Urteil blieb die Kammer unter der Forderung der Anklage von siebeneinhalb Jahren und über der der Verteidigung von fünf Jahren und neun Monaten. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Beide Seiten wollen prüfen, ob sie in Revision gehen werden.
Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, habe der angeklagte 51-Jährige den Richterspruch gefasst hingenommen. Der Haftbefehl gegen ihn wurde zunächst außer Vollzug gesetzt, so dass er das Gericht vorerst als freier Mann verlassen konnte. Nach drei Jahren und drei Monaten Untersuchungshaft unter erschwerten Bedingungen wegen der Corona-Pandemie wurden ihm bis zum Antritt der Reststrafe Meldepflichten auferlegt.
Mit ihrem Urteil folgten die Richter den Vorwürfen der Anklage. Von 2016 bis September 2019 soll die PIM Gold GmbH mit Kunden Lieferverträge inklusive Bonusversprechen über Gold abgeschlossen, diese dann aber nicht erfüllt haben. Zinsen sollen nach einer Art Schneeballsystem mit dem Geld neu angeworbener Kunden ausbezahlt worden sein. Die Kammer des Landgerichts schloss sich dieser Sichtweise an.
In dem Verfahren um den insolventen Goldhändler wurden bislang 200 Zeugen vernommen. Rund 7.000 Gläubiger hätten laut Gericht berechtigte Ansprüche, die sich auf eine ungefähre Höhe von rund 140 Millionen Euro belaufen. Ihnen wurden teils zweistellige Renditen versprochen, die durch Kauf und Recycling von Altgold erwirtschaftet werden sollten. Im September 2019 meldete das Heusenstammer Unternehmen nach Razzien Insolvenz an.
Geschäfte nicht von Anfang an betrügerisch
Die PIM-Geschäfte seien nicht von Anfang an betrügerisch angelegt gewesen, erklärte der Vorsitzende Richter. In seinem Geständnis habe der Angeklagte angegeben, 2017 die Schieflage des Geschäfts bemerkt zu haben. Nach Auffassung der Kammer sei dies aber bereits 2016 der Fall gewesen. Trotzdem habe der 51-Jährige die Geschäfte weiterlaufen lassen. Schon 2016 habe der Beschuldigte nicht mehr ernsthaft daran geglaubt, dass das Unternehmen noch erfolgreich geführt werden könne. Bereits zu dem Zeitpunkt gab es offenbar einen gravierenden Fehlbestand beim Gold, der sich immer weiter vergrößert habe.
Infolge der PIM-Versprechen verloren Anleger ihre Altersversorgung, lösten Bausparverträge auf, legten Erbschaften an, da sie auf hohe Renditen hofften. 2017 brachte ein ehemaliger PIM-Mitarbeiter das Verfahren ins Rollen, er überwarf sich mit dem Angeklagten und erstattete Anzeige. Gegen den 51-jährigen Ex-Geschäftsführer wurde im September 2019 Haftbefehl erlassen.


