Absicherung für Landwirte

Millionenrisiko Tierseuche: Fleischkonzern Tönnies führt Haftpflicht-Schutzschirm ein

Mit einem neuartigen Haftpflicht-Schutzschirm reagiert der Fleischkonzern Tönnies auf die wachsenden finanziellen Risiken durch Tierseuchen. Der Schutzschirm greift automatisch bei jeder Lieferung – und soll existenzbedrohende Deckungslücken für Landwirte schließen.

Blick in einen Schweinestall

Blick in einen Schweinestall: Tönnies will Lieferanten ab sofort besser absichern. | Quelle: Narong KHUEANKAEW

Der in Rheda-Wiedenbrück ansässige Fleischkonzern Tönnies hat gemeinsam mit dem Versicherungsmakler Marsh und in enger Zusammenarbeit mit dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) einen Haftpflicht-Schutzschirm für seine Tierlieferanten entwickelt.

Reaktion auf wachsende Risiken durch Tierseuchen

Der Schutzschirm soll Landwirte und Viehhändler besonders vor Haftungsrisiken schützen, die im Zusammenhang mit Tierseuchen entstehen können. Hintergrund sind konkrete Schadenfälle aus der jüngeren Vergangenheit. Seit 2020 ist zum Beispiel die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Deutschland virulent. Besonders gravierend war ein Fall im Jahr 2024, als unerkannt infizierte Schweine an mehrere Schlachtstandorte geliefert wurden. Produktionsstopps und die Vernichtung großer Fleischmengen führten zu Schäden in Millionenhöhe – und zur ungeklärten Frage nach der Haftung.

Automatisch versichert bei jeder Lieferung

Der neue Schutzschirm setzt genau hier an: Jedes Tier, das an Tönnies geliefert wird, ist automatisch mitversichert. Die Police greift nachrangig zur eigenen Haftpflicht des Landwirts oder Viehhändlers und soll Deckungslücken schließen.

„Eine umfassende Analyse hat gezeigt, dass bisher bei den Haftpflichtversicherungen der Landwirte sowohl hinsichtlich der Versicherungssumme als auch hinsichtlich des Versicherungsumfangs Deckungslücken bestehen. Bei nicht wenigen war der Seuchenfall sogar gänzlich ausgeschlossen. Das kann im Ernstfall existenzbedrohend sein“, so Wilhelm Jaeger, Leiter Landwirtschaft bei Tönnies.

Durch das Versicherungsprodukt gelten die Lieferanten nun automatisch als versichert. Der Haftpflicht-Schutzschirm greift dabei zusätzlich zur eigenen Haftpflichtversicherung des Landwirts. „Dafür benötigt kein Lieferant eine extra Anmeldung und es ist kein zusätzlicher Aufwand erforderlich“, betont Jaeger.

Durch die Versicherung sind unter anderem Schäden an Personen, Sachschäden, Produktschäden und auch Rückrufkosten abgesichert. Dadurch seien die Landwirte deutlich höher abgesichert als marktüblich.

Konkretes Beispiel: Die eigene Haftpflichtversicherung eines Landwirts deckt Schäden über rund 2 Millionen Euro ab, der entstandene Schaden liegt aber darüber. Dann greift der Haftpflicht-Schutzschirm und sichert den Landwirt mit ab. „Andernfalls könnte er mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden“, erläutert Wilhelm Jaeger.

Das gelte insbesondere für einen Tierseuchenfall. Denn die Risiken durch möglicherweise unerkannt erkrankt angelieferte Tiere seien ausdrücklich mitberücksichtigt. Ebenso Folgeschäden wie Betriebsschließungen und Produktionsausfälle im Schlacht- und Zerlegebetrieb.

Kosten trägt zunächst Tönnies

Die Kosten für den zusätzlichen Versicherungsschutz sollen laut Tönnies „im niedrigen zweistelligen Cent-Bereich pro Schwein“ liegen und würden zunächst durch das Unternehmen getragen. Perspektivisch sollen sie dann entlang der Lieferkette verteilt werden.

Wilhelm Jaeger: „Wir freuen uns, dass wir unseren Landwirten nun im konkreten Schadenfall eine verlässliche und vor allem unbürokratische Sicherheit geben können. Dieser Schutz sollte zu einem branchenweiten Standard werden.“

Tönnies zufolge ersetzt der Schutzschirm allerdings nicht die individuelle Betriebshaftpflicht der Landwirte. Der neue Versicherungsschutz sei ausdrücklich als zusätzliche Absicherung für den Ernstfall zu verstehen.

Long Story short

  • Automatischer Versicherungsschutz:
    Jeder Tierlieferant von Tönnies ist ab sofort bei allen Lieferungen an deutsche Standorte automatisch haftpflichtversichert – ohne Anmeldung oder zusätzlichen Aufwand.

  • Absicherung existenzbedrohender Schäden:
    Der Schutzschirm schließt Deckungslücken bei Tierseuchenfällen und greift bei Schäden in Millionenhöhe ergänzend zur eigenen Betriebshaftpflicht der Landwirte.