Schadenfall der Woche

Finanzämter sorgen für Zahlen-Schocks

Bei vielen Immobilienbesitzern flattern nach der Grundsteuer-Reform die ersten Steuer-Bescheide ins Haus. In so manchem Fall ist das Ursache schlafloser Nächte, so auch bei der Siegener Rentnerin Rita Selle: Sie soll künftig 880 Prozent mehr berappen.

Schadenfall der Woche

880 Prozent mehr Steuern: Beim Anblick des Grundsteuerbescheids stockt so manchem Immobilienbesitzer der Atem. | Quelle: procontra

Da mag die Altersvorsorge noch so gut durchgeplant sein, dieser Finanzamt-Bescheid ist schlecht zu verdauen: Satte 4.600 Euro soll Rentnerin Rita Selle aus dem nordrhein-westfälischen Siegen künftig pro Jahr an die Behörde überweisen – 880 Prozent mehr als bisher. Das weist der aktuelle Grundsteuerbescheid aus, der an die 77-Jährige verschickt wurde. Nach einem Bericht der „Siegener Zeitung“ habe das Finanzamt den Wert von Selles Grundstück nach Abgabe der neuen Grundsteuererklärung auf eine stattliche Summe von 15 Millionen Euro geschätzt.

Höchster Bodenrichtwert der Gemeinde

Rita Selle, die die in zwei Wohnungen unterteilte Immobilie mit ihrer Tochter bewohnt, reagierte verständlicherweise geschockt und ist überzeugt: Bei der Bewertung muss dem Finanzamt ein Fehler unterlaufen sein; der Bodenrichtwert des Grundstücks ist auf 34.500 Euro beziffert. Die Rentnerin legt schließlich Widerspruch ein und formuliert dazu überspitzt: Mit 34.500 Euro pro Quadratmeter habe sie den höchsten Bodenrichtwert in der ganzen Gemeinde. Erklären ließe sich dies nur, wenn sich unter ihrer Garage ein „noch unbekanntes, gigantisches Gasfeld“ befinde, mit dem sie „Deutschland im Alleingang aus der Energiekrise retten“ könne. Auf den Einspruch reagierte das Finanzamt bislang nicht.

Auch ein Freiburger Rentnerpaar befindet sich nach der Grundsteuerreform in einer fatalen Situation. Es bekam zwar bisher noch keinen offiziellen Bescheid, eine eigenhändige Berechnung ergab jedoch folgendes besorgniserregende Ergebnis: Statt wie bisher 433 Euro müssten künftig pro Jahr 14.000 Euro für ein „bescheidenes Einfamilienaus“ hingeblättert werden. „Als ich zum ersten Mal die Zahl ausgerechnet habe, ging es mir sehr schlecht. Ich habe sehr schlecht geschlafen“, erklärte Eigentümer Norbert Stalter in der „ARD“.

Der Grund für diese extreme Verteuerung des Steuersatzes ist ein Sonderweg, den Baden-Württemberg bei der Grundsteuerreform eingeschlagen hat. Anders als in anderen Bundesländern wird hier zur Berechnung der neuen Grundsteuer nur die reine Grundstücksgröße sowie der sogenannte Bodenrichtwert herangezogen. Letzterer orientiert, sich an der Wohngegend – das Rentnerpaar errichtete sein Eigenheim in einer beliebten Region.  

Kommunen legen nachträglich Hebesätze fest

Zum Hintergrund: Ab 2025 gilt die neue Grundsteuer. Wie hoch diese im Einzelfall ausfällt, ist derzeit noch unklar. Zwar verschickt das Finanzamt gegenwärtig die Grundsteuerbescheide, doch die Kommunen legen erst nachträglich den Hebesatz fest, der für die konkrete Steuerhöhe ausschlaggebend ist. Voraussichtlich 2024 dürfte der Hebesatz festgesetzt werden. Immobilienbesitzer können dann allerdings keinen Einspruch mehr einlegen. Dies ist nur bis vier Wochen nach Erhalt des Steuerbescheides möglich.