Unerlaubtes Versicherungsgeschäft: BaFin-Verbot für Check24

Die BaFin hat in einer Aktion von Check24 den unerlaubten Betrieb des Versicherungsgeschäfts erkannt und dessen Einstellung angeordnet. Um welche Sparte es sich dabei handelt und wie es für das Vergleichsportal nun weitergeht.

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09:09 Uhr | 14. September | 2020
Die BaFin hat für eine Tochterfirma von Check24 die Einstellung des Versicherungsgeschäfts angeordnet.

Die BaFin hat für eine Tochterfirma von Check24 die Einstellung des Versicherungsgeschäfts angeordnet. Bild: Adobe Stock

Check24 ist kein Versicherungsunternehmen, sondern ein Versicherungsvermittler. In der Folge ist es dem Vergleichsportal verboten, selbst Versicherungsgeschäft zu betreiben und als Risikoträger zu agieren. Wie nun bekannt wurde, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Unternehmen bereits Anfang August per Bescheid auf diesen Umstand hingewiesen und damit angeordnet, das Versicherungsgeschäft einzustellen.

Konkret geht es um die Tochterfirma Check24 Vergleichsportal Finanzen GmbH. Dieses vermittelt Verbraucher zur Aufnahme von Darlehensverträgen an Banken. Um die Rückzahlung der Ratenkredite abzusichern, hatte Check24 seinen Kunden während einer Werbeaktion (Zeitraum: 15. – 30.05.2020) angeboten, bis zu sechs monatliche Kreditraten zu übernehmen, falls der Darlehensnehmer arbeitslos wird.

„Check24 darf weiterhin Versicherungen vermitteln“

In diesem Angebot erkannte die BaFin allerdings aktives Versicherungsgeschäft, konkret vergleichbar mit der Restschuldversicherung. Da der verantwortlichen Tochter – sowie auch allen anderen Check24-Firmen – keine BaFin-Erlaubnis für das Versicherungsgeschäft vorliegt, ordnete die Aufsichtsbehörde die Einstellung dieser Praxis an.

Check24 hat die Anordnung akzeptiert und sich damit verpflichtet, eine solche Aktion in Zukunft nicht mehr durchzuführen. Ansonsten hat das Vergleichsportal durch den mittlerweile bestandskräftigen Bescheid aber keine Sanktionen zu befürchten. „Check24 darf weiterhin Versicherungen vermitteln, darunter auch Restschuldversicherungen“, erklärte heute ein Unternehmenssprecher auf procontra-Nachfrage. Auch das Geschäft mit dem Vergleich und der Vermittlung von Ratenkrediten bleibt von der BaFin-Anordnung unberührt.