Sparkasse Nürnberg verklagt: Wurden Kunden um über 80 Millionen Euro geprellt?

Die Sparkasse Nürnberg soll über 20.000 Prämiensparverträge unrechtmäßig gekündigt und ihren Kunden zu wenig Zinsen ausgezahlt haben. Deshalb hat der Verbraucherzentrale Bundesverband nun eine Musterfeststellungsklage gegen die Bank eingereicht.

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14:07 Uhr | 31. Juli | 2020
Die Sparkasse Nürnberg wurde nun vom vzbv verklagt. Nicht der erste juristische Schlagabtausch von Verbraucherschützern und Sparkassen in diesem Jahr.

Die Sparkasse Nürnberg wurde nun vom vzbv verklagt. Nicht der erste juristische Schlagabtausch von Verbraucherschützern und Sparkassen in diesem Jahr. Bild: Pixabay

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat offenbar Gefallen am neuen Instrument der Musterfeststellungsklage (MFK) gefunden. Denn nur kurz nach dem Abschluss der von ihr initiierten, ersten MFK im deutschen Recht gegen Volkswagen hat der vzbv eine weitere angestoßen.

Diesmal geht es gegen die Sparkasse Nürnberg. Das fränkische Geldhaus soll allein im Jahr 2019 über 20.000 langlaufende Prämiensparverträge des Typs „Prämiensparen flexibel“ gekündigt haben. Zwar seien die Verträge eher niedrig verzinst gewesen. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Niedrigzinsphase hätten sie den Sparern durch vereinbarte Prämienzahlungen, die sich nach der Laufzeit der Verträge richten, aber eine attraktive Rendite geboten. Die Chance auf diese Prämien sei den Kunden durch die einseitige Kündigung nun aber genommen worden.

4.200 Euro Schaden pro Vertrag

Sogar noch schwerwiegender ist der Vorwurf der Verbraucherschützer, die Sparkasse habe den Inhabern dieser Verträge jahrelang zu niedrige Zinsen berechnet und ausgezahlt. Die Verbraucherzentrale Bayern (VZB) habe dazu viele Fälle betroffener Kunden dokumentiert und dem vzbv zur Verfügung gestellt. „Nach unseren Berechnungen belaufen sich die Ansprüche auf durchschnittlich 4.200 Euro pro Vertrag“, sagte Sascha Straub, Referatsleiter Finanzdienstleistungen bei der VZB. Bei 20.000 betroffenen Verträgen würden damit rund 84 Millionen Euro unrechtmäßig einbehaltene Zinsen zusammenkommen.

Eventuell kommt dazu auch noch ein Schadenersatz für die entgangenen Prämien. Ob die Zinsberechnungen falsch und die Kündigungen unwirksam waren, soll nun im Rahmen der MFK entschieden werden. Diese wurde erst am Mittwoch beim OLG München eingereicht. In wenigen Wochen erwartet man beim vzbv die Veröffentlichung im Klageregister des Bundesamtes für Justiz. Dann können sich Verbraucher in das Register eintragen und sich damit kostenlos der Klage anschließen. Alle notwendigen Informationen dazu gibt es hier.

Dass eine Sparkasse ins Visier der Verbraucherschützer gerät, ist kein Einzelfall. Allein in diesem Jahr ist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen mehrere Sparkassen juristisch vorgegangen, unter anderem wegen vermeintlich rechtswidriger Riester-Klauseln, Lockangeboten zur Kündigung von Altverträgen sowie zusätzlicher Abschlusskosten. Zudem ist erst diese Woche die Sparkassen Pensionskasse in Schieflage geraten.