Kritik an BU-Sparte: Nur ein Versicherer hat sich verbessert
Im Frühjahr hatte das Analysehaus Morgen & Morgen (M&M) sein jährliches BU-Rating veröffentlicht. Ergebnis: 447 von 571 untersuchten Tarifen und Tarifkombinationen erhielten die Höchstnote – das sind fast 80 Prozent aller Angebote und 41 Tarife mehr als im Vorjahr. Nur 13 Tarif sind „sehr schwach“ bewertet worden, meist BU-Einsteiger-Angebote.
Wer im BU-Fall eine Leistung beantragt, erhält längst nicht immer diese Leistung. Laut Analysehaus scheitert das in 38 Prozent der Fälle daran, dass der Kunde die Kommunikation mit dem Versicherer abbricht. Dies sollte ihm mit einem professionellen Makler an seiner Seite eigentlich erspart bleiben. In fast 37 Prozent der Fälle behauptet der Versicherer, dass die nötigen 50 Prozent BU-Grad für die BU-Leistung nicht erreicht werden. Da helfen nur ärztliche Gutachten. Alle anderen Ablehnungsgründe sind laut M&M beinahe zu vernachlässigen: vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen (7 Prozent) und Anfechtung bzw. Betrug (7 Prozent).
Unbestimmte Formulierungen machen Police zum Glücksspiel
Das sieht eine Untersuchung von Premium Circle Deutschland, ein Beratungsunternehmen für die Gesundheits- und Versicherungswirtschaft, das auch über ein weit verzweigtes Maklernetzwerk verfügt, ganz anders. „Wir kritisieren die AVB der BU-Sparte seit vielen Jahren wegen der zahllosen unverbindlichen Formulierungen und unbestimmten Rechtsbegriffe“, sagt Geschäftsführer Hendrik Scherer. Sie machten den Leistungsfall zu einem reinen Glücksspiel.
Premium Circle hat aus diesem Grund von 60 BU-Versicherern die Vertragswerke von 72 SBU- und 46 BUZ-Tarifen im Hinblick auf unverbindliche Formulierungen und unbestimmte Begriffe analysiert. Ergebnis: Gefunden wurden insgesamt 197 davon. Durchschnittlich seien es 67 pro Vertragswerk. Folge: „Versicherte müssen im Leistungsfall darauf vertrauen, dass der Versicherer die Unverbindlichkeiten im Leistungsfall nicht gegen sie auslegt oder - wie im Fall der sogenannten Arztanordnungsklausel möglich – sie nicht auf unbestimmte Zeit schikaniert“, sagt Scherer.
LV 1871 mit Lichtblick bei Obliegenheiten im Leistungsfall
Immerhin gebe es einen ersten Lichtblick in diesem völlig intransparenten Markt, dem viele Ratinghäuser dennoch eine große Transparenz attestieren. Als erster Versicherer hat die Lebensversicherung von 1871 gemeinsam mit Premium Circle ihre AVB grundlegend überarbeitet und die vom Versicherten im Leistungsfall zu erfüllenden Obliegenheiten weitestgehend klargestellt und ihrer bisherigen Leistungspraxis angepasst, berichtet Scherer.
Als wesentliche Verbesserung wurde dabei unter anderem die im Markt übliche Generalklausel zur unbegrenzten Einholung von Informationen, Unterlagen und Nachweisen komplett gestrichen. Ebenso wurde in den AVB nun der Zeitpunkt festgelegt, ab wann im Zuge der Leistungsbeantragung vom Versicherten medizinische Unterlagen vorzulegen sind. Damit entfällt die marktweit übliche Regelung, die da heißt: „Nachweise sind im Zweifel rückwirkend seit Geburt zu beschaffen“. Dies ist Kunden in der Praxis kaum möglich.
Ein Problem bleibt auch bei der LV 1871: Die verbesserte Transparenz in den AVB gilt nur für Neukunden. „Laut aktueller Planung der LV 1871 behalten die Bestandskunden die intransparenten bisherigen AVB bei“, erklärt Scherer auf Nachfrage von procontra.
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AVB-Analyse stellt Markt schlechtes Zeugnis aus
Premium Circle bietet mit der „PremiumSoftware“ eine AVB-quellenbasierte Analysesoftware für präzise, umfassende Identifikation aller vertragsrelevanten garantierten Leistungen für Vermittler und Versicherer in den Bereichen PKV, BU- und Pflegetagegeldversicherung. „Sogenannte Kann-Regelungen, Prospektaussagen, geschäftsplanmäßige Erklärungen oder von den AVB abweichende Leistungsaussagen werden nicht berücksichtigt“, stellt Scherer klar.
In der BU-Versicherung werden dabei 117 Leistungskriterien in neun Bereichen abgebildet (Kriterien in Klammern):
Wie sich die LV 1871 jetzt vom Markt unterscheidet
Die Fortschritte der LV 1871 widerspiegeln sich bei den „Obliegenheiten im Schadenfall“. Sie erfüllt laut Premium Circle nun in diesem für Versicherte entscheidenden Leistungsbereich 16 von 21 Leistungskriterien und leistet somit eine echte Innovation für Verbraucher - so trivial es auch klingt: Sie bietet klare Regeln und Transparenz für die Nachweise im Leistungsfall.
Zum Vergleich: Bislang gab es überhaupt nur fünf Versicherer, die im Leistungsbereich „Obliegenheiten im Leistungsfall“ gepunktet haben, und dies nur mit einem einzigen Punkt von 21 möglichen: Axa, DBV, Deutsche Ärzteversicherung, Hannoversche und LV 1871 (alte AVB). Sie alle garantieren bei Leistungsablehnung, sich gemäß AVB an den Kosten für die neutrale Überprüfung ihrer Leistungsentscheidung auf Wunsch des Versicherten durch eine unabhängige Stelle zu beteiligen.
BU-Police aus Kundensicht zumeist eine Blackbox
Mit anderen Worten: 55 BU-Versicherer schaffen nicht einmal diese klare Aussage in einem einzigen Kriterium und bleiben in allen anderen Kriterien so gut wie jede Transparenz schuldig. Ist damit ein BU-Abschluss überhaupt zu empfehlen? „So wie bisher angeboten jedenfalls nicht“, spricht Scherer Klartext. Aus dem Blickwinkel der Obliegenheiten führe zumindest an der LV 1871 nun kein Weg vorbei. „Man kann nur hoffen, dass der Markt nachzieht und ein echter Transparenz-Wettbewerb entsteht“, meint Scherer.
Dies betreffe auch die korrekte Einstufung von Kunden in Berufsgruppen. Das Risiko werde nicht konkret beschrieben, kritisiert Premium Circle. Es werde eben kein klassischer Beruf versichert und das Produkt wird auch nicht an die aktuellen Herausforderungen des Arbeitsmarktes angepasst. Wie will man da in den AVB im Leistungsfall eine soziale Wertschätzung qualifiziert spiegeln, fragt Scherer rhetorisch. „Aktuell ist der Abschluss oder der Besitz einer herkömmlichen BU-Police nichts für schwache Nerven“, so der Premium-Circle-Geschäftsführer.
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