Inflationsausgleichsprämie: Bald 3.000 Euro steuerfrei für fast alle Versicherungsangestellten?

Die Inflationsausgleichsprämie ist in aller Munde. Während sich einige große Unternehmen bereits zu bis zu 3.000 Euro netto zusätzlich für ihre Angestellten bekannt haben, zögern die Versicherer noch. Doch eine Entscheidung steht nun bevor.

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14:11 Uhr | 21. November | 2022
Bild: fizkes

Diese Freude wäre den Versicherern wahrscheinlich gewiss, wenn sie sich Anfang Dezember für eine Zahlung der Inflationsausgleichsprämie an ihre Beschäftigten entscheiden. Bild: fizkes

Gibt es bald bis zu 3.000 Euro steuerfrei für den Großteil der gut 200.000 Versicherungsangestellten in Deutschland? Zumindest haben der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen (AGV) und die tarifschließenden Gewerkschaften ver.di und DBV zeitnahe Verhandlungen über die sogenannte Inflationsausgleichsprämie geplant.

Diese ist seit Wochen in aller Munde. Welche Unternehmen zahlen sie aus und in welcher Höhe? Immerhin winken Arbeitnehmern durch die Gesetzesergänzung bis zu 3.000 Euro netto extra. Ursächlich dafür ist der § 3 Nr. 11c EstG, der im Rahmen des „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ ergänzend eingefügt wurde, um die Inflation für die Privathaushalte abzumildern. Das Geld ist aber keine Hilfe vom Staat, sondern stammt direkt aus den Kassen der Unternehmen. Deshalb ist es die freie Entscheidung eines jeden Arbeitgebers, ob und falls ja in welcher Höhe er die Inflationsausgleichsprämie zahlt.

Banken zahlen, Versicherer zögern…

Zahlreiche große Unternehmen haben bereits angekündigt, diese Option in voller Höhe oder zumindest teilweise zu ziehen. So will zum Beispiel der Flugzeugbauer Airbus 1.500 Euro auszahlen, die tarifvertraglich geregelte Chemie- und Pharmabranche 3.000 Euro (1.000 Euro für Auszubildende) und die Drogeriekette Rossmann 500 Euro. Aus dem Finanzdienstleistungssektor haben sich bislang zahlreiche große Banken zu einer Prämienzahlung bekannt – Versicherer bislang aber keine.

Das könnte sich nun bald ändern. Wie der AGV mitteilt, sollen diesbezüglich Gespräche mit ver.di am 3. und 4. Dezember stattfinden und am 5. Dezember mit dem DBV. Beide Gewerkschaften seien auf den AGV zugekommen und hätten gefordert, die Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie tarifvertraglich einzubinden. Eine Pflicht zu solchen Gesprächen besteht laut AGV nicht. Denn aufgrund der kürzlichen Tarifvereinbarung vom 2. April 2022 bestehe bis zum Ende der laufenden Tarifvereinbarung am 31.03.2024 eine sogenannte „Friedenspflicht“, die weitere Verhandlungen ausschließt. Deshalb betonen die Arbeitgeber auch, dass es sich Anfang Dezember um Gespräche und nicht um Verhandlungen handle. Bis dahin empfiehlt der AGV seinen Mitgliedern, sich mit individuellen Entscheidungen zurückzuhalten.

Klarheit am 5. Dezember

Allerdings wird es mit der Entscheidung, ob und wie viel gezahlt wird, voraussichtlich sehr schnell gehen. Da es keine weiteren Gespräche dazu geben wird, sollen die Eckdaten bereits am 5. Dezember feststehen. Bis zur letztendlichen Auszahlung hätten die Arbeitgeber dann bis zum 31.12.2024 Zeit.

Doch selbst wenn die Entscheidung zugunsten der Angestellten ausfallen sollte, ist das Geld nicht für alle Mitarbeiter im Innen- und Außendienst sicher. Denn laut AGV arbeiten nur rund 90 Prozent der zuletzt 204.100 Angestellten (Stand Ende 2021) bei Versicherungsunternehmen, die tarifvertraglich über den Arbeitgeberverband geregelt sind.