Drewes: „Der Verkauf von Lebensversicherungsbeständen ist eine Bankrotterklärung“
„Es gibt einen Trend zur Konsolidierung, das ist klar. Ob wir in zehn Jahren bei 75 oder 65 Unternehmen sind, das muss der Markt entscheiden“, fasste jüngst BaFin-Chef Felix Hufeld die Lage der deutschen Lebensversicherer zusammen. Die „Capital“ hatte ihn in einem Interview gefragt, für wie viele der derzeit rund 80 Anbieter langfristig noch Platz sein wird. Neben Zusammenschlüssen bestünde eine weitere mögliche Entwicklung im Verkauf der Versicherungsbestände an Abwicklungsunternehmen, so sein Verweis auf das Run-off-Geschäft. „Das kann ein sinnvoller Schritt sein, um die Interessen der Kunden zu wahren – im Vergleich zu einer möglichen Insolvenz. Ich mache hier wohlgemerkt keine Werbung für Bestandsverkauf. Ich sage nur: Es ist eine legitime Option – neben anderen –, um Unternehmen zu stabilisieren.“
Das sieht Oliver Drewes, Geschäftsführer der Maklerkooperation Maxpool, entschieden anders. procontra hat er einige Fragen zum Thema beantwortet.
procontra: Herr Drewes, es besteht die Befürchtung, dass im Zuge des weiteren Verlaufs der Corona-Krise immer mehr Lebensversicherer ihr – absehbar nicht mehr profitables – Neugeschäft einstellen werden und in den Run-off gehen. Teilen Sie diese Befürchtung?
Oliver Drewes: Nein, diese Sichtweise teile ich nur sehr bedingt. Natürlich bringt die derzeitige Corona-Krise als vielzitiertes „Brennglas“ in Kombination mit dem ohnehin recht schwierigen Marktumfeld, einiges zutage, was bislang nur schemenhaft erkennbar war. Es gibt in Deutschland aktuell circa 80 Lebensversicherungsgesellschaften, nicht alle Anbieter sind gleichermaßen robust und zukunftstauglich. Aber eines ist klar: Ein Lebensversicherer steht gegenüber seinen Kunden mit einem extrem lang laufenden Leistungsversprechen vertraglich ein. Denken Sie insbesondere an Rentenversicherungstarife, die neben der langjährigen Ansparphase auch noch 30 oder 40 Jahre Rentenleistungen zu erbringen haben. Da steht ein Versicherer oftmals über viele Jahrzehnte vertraglich und auch moralisch in der Pflicht, die zugesagten Leistungen zu erbringen. Ein Versicherer, der sich aus dieser von ihm gegebenen Verpflichtung lösen möchte, sollte für mein Verständnis so geradlinig sein und sich insgesamt aufgeben und verkaufen. Den einzelnen Verkauf von Lebensversicherungsbeständen, wie es jüngst die Generali als prominentestes Beispiel umsetzte, sehe ich als Vertrauensmissbrauch, als Enttäuschung und Bankrotterklärung an. Enttäuschend von diesem einstmals achtbaren Versichererzusammenschluss und enttäuschend vom Gesetzgeber und den Aufsichtsbehörden, da dieser Weg machbar ist.
Im Ergebnis bleibt zu befürchten, dass einzelne Gesellschaften aufgeben und sich insgesamt verkaufen müssen. Ich würde aber nicht damit rechnen, dass renommierte Gesellschaften dem traurigen Beispiel der Generali mit dem „Run-off-Modell“ folgen werden. Zukunftsfähige Versicherungsgesellschaften haben in der Zwischenzeit ihre Tariflandschaften insoweit angepasst, dass deren Garantiemodelle an die aktuelle Marktsituation angepasst sind. Die „klassische Lebensversicherung“ mit hohen und marktfremden Garantieleistungen gibt es im Neugeschäft überhaupt nicht mehr. Insofern kann keinesfalls davon gesprochen werden, dass das Neugeschäft aus Versicherer- oder Kundensicht generell unprofitabel wäre. Aus meiner Sicht gibt es zahlreiche sehr gute Tarife am Markt. Ich bin insgesamt nach wie vor der Meinung, dass leistungsfähige Lebensversicherer sehr gut geeignet sind, als Träger für die Altersversorgung der Menschen.
procontra: Die FDP-Bundestagsfraktion plädierte im Mai für erweiterte Rechte der betroffenen Versicherten, deren Verträge verkauft wurden. Diesen solle ein außerordentliches Wechselrecht zugestanden werden. Was halten Sie von solchen Vorstößen?
Drewes: Dem Vorstoß der FDP stimme ich voll und ganz zu. Betroffene Kunden benötigen dringend ein Wechselrecht oder mindestens erhöhte Rückkaufswerte in ihren Tarifen, die dem Wert entsprechen, zu dem der Gesamtbestand gehandelt wurde. Ich halte es für absurd, dass ein Kapitalgeber meinen Vertrag ohne meine Zustimmung ankaufen kann und ich keine Möglichkeit habe, mit meinem Sparvermögen den Versicherer zu wechseln. Und es ist absurd, dass mein Rückkaufswert als einziger Ausweg, tariflich entsprechend reduziert ist und geringer liegt, als der tatsächliche Handelswert meines Vertrages. Das ist insgesamt falsch und ich baue darauf, dass das von der Politik noch erkannt wird.
Seite 1: „Das Neugeschäft ist nicht unprofitabel“ Seite 2: „Ich wünsche mir ein Eingreifen des Gesetzgebers“
procontra: Kritisiert wird häufig, dass es wegen des fehlenden Neugeschäfts der Run-off-Gesellschaften keinen Reputations- und Wettbewerbsdruck gebe, was zur Benachteiligung von Kunden führen könne. Dem entgegnete Athora-Chef Christian Thimann: „Wir sind darauf angewiesen, stetig neue Lebensversicherer zu akquirieren – und die schauen sehr genau darauf, wie wir unsere Kunden behandeln.“ Wie schätzen Sie die Situation ein?
Drewes: Entgegengesetzt. Ich baue darauf, dass Herr Thimann keine weiteren Versicherer akquiriert. Und wenn, dann akquiriert er über einen hohen Kaufpreis und nicht über die Kundenfreundlichkeit seiner Abwicklung. Das ist doch eine Schutzbehauptung.
Das Geschäftsmodell des Run-offs ist vermeintlich eine besonders kosteneffiziente Verwaltung. Heißt: Maximal technisiert und ohne Service. Aus meiner Sicht ist das jedoch nur vorgeschoben. Auch wenn manch ein Versicherer eher als fortschrittsträge angesehen werden kann, ist es doch ein Hohn anzunehmen, dass beispielsweise die Generali technisch auf Lochkarten verwaltet hat, das Gegenteil trifft zu. Die IT-Migration kostet den Übernehmer zunächst ein Vermögen, was nur im optimalen Fall durch Verwaltungsersparnisse der Zukunft überhaupt kompensierbar ist.
Das Geschäftsmodell der Run-off-Anbieter ist aus meiner Sicht offenkundig ein ganz anderes: Völlige Einsparung des Kundenservices, bei gleichzeitiger Benachteiligung des Bestandes im Hinblick auf Überschusszuteilungen der Zukunft. Diverse Aktuare und Vorstände von Versicherern bestätigen diese Sichtweise. Viele Branchenkenner bewerten das ähnlich, aber zumeist hinter hervorgehaltener Hand. Ich persönlich mag es eher deutlich, weil ich als Makler ohne jeden Zweifel auf Kundenseite stehe.
procontra: Eine Kleine Anfrage der Grünen hat vor zwei Wochen ergeben, dass in der LV-Sparte Run-off-Anbieter eine vergleichsweise höhere BaFin-Beschwerdequote aufweisen als klassische Lebensversicherer. Die Kündigungsquoten sind allerdings eher gering.
Drewes: Ja, klar. Diese Frage hätte ich den Grünen auch schon vorab beantworten können. Und die Beschwerden werden in Zukunft stetig zunehmen. Die geringe Kündigungsquote hängt mit der Schockstarre des Marktes zusammen. Schockstarre über die Unverfrorenheit des Versicherers, in Verbindung mit einem unübersichtlichen Marktumfeld und in Verbindung mit der allgemeinen Corona-Krise. Mittelfristig werden die Run-off-Anbieter ganz enorme Kündigungsquoten sehen.
procontra: Würden Sie sich wünschen, dass die Bundesregierung mit weiteren Maßnahmen tätig wird?
Drewes: Ich kann mich nicht erinnern, mir einmal das Eingreifen des Gesetzgebers in unsere Branche gewünscht zu haben. Hier wünsche ich es mir sehr. Er sollte das Run-off-Modell insgesamt verbieten und stattdessen das altbekannte Modell von Protektor als Auffangmedium für notleidende Lebensversicherer modifizieren und fördern.
Hilfsweise wünschte ich, dass der Gesetzgeber ein hartes Anbieter-Wechselrecht für betroffene Kundengruppen einführt. Zudem ist es schwer zu verstehen, dass in unserem operativen Geschäft die Kunden jegliche datenschutzrechtliche Veränderung, beispielsweise im Maklermandat, schriftlich zustimmen müssen, den Anbieterwechsel des Versicherers aber nur einseitig mitgeteilt bekommen und nicht mal eine Widerspruchsmöglichkeit oder Ausstiegschance haben. In jedem Fall sollte der Gesetzgeber eingreifen bei der Zusammensetzung der Rückkaufswertberechnung. Es entbehrt jeder Logik, dass der Übertragungswert beim Bestandsverkauf an einen Run-off-Anbieter höher liegt als der tatsächliche Rückkaufswert, den der Kunde bei Vertragskündigung erhält. Die betroffenen Kunden haben es nicht verdient, dass deren Vertrauen und deren Altersversorgung zu einem Handelsprodukt degradiert wird.
Seite 1: „Das Neugeschäft ist nicht unprofitabel“ Seite 2: „Ich wünsche mir ein Eingreifen des Gesetzgebers“