Angeblicher DVAG-Mandantenschutzbrief sorgt für Ärger

Ein mit dem Logo der DVAG versehener „Mandantenschutzbrief“ sorgt beim Hamburger Maklerpool für Empörung. Makler werden herabgewürdigt, Kunden verwirrt. Doch wer ist der Urheber des Schreibens?

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13:05 Uhr | 26. Mai | 2021
Generali RunOff Betreuung, Recht

In diesen Tagen wirkt Generalis Löwe weder stark noch mutig. Bild: pixaybay: Fomin Serhii

„Manche Berater von Gesellschaften sind nicht darauf bedacht, ihre Kunden zufrieden zu stellen, individuell und optimal zu beraten, sie denken in erster Linie an ihren eigenen Verdienst“.  

Ein Satz, der beim Hamburger Maklerpool Maxpool für Ärger sorgt und von diesem als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gewertet wird. Zu finden ist dieser in einem sogenannten „Mandantenschutzbrief“ (liegt der Redaktion vor), der angeblich von der Deutschen Vermögensberatung an deren Kunden weitergegeben wird – doch dazu später mehr. 

Im besagten Schreiben wird der Versicherungsnehmer darauf aufmerksam gemacht, dass die vorzeitige Kündigung von Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen meistens mit erheblichen Vermögensverlust verbunden ist. Makler bzw. andere Vermittler, die den Kunden dennoch empfehlen, die von der DVAG vermittelten Verträge zu kündigen, sollen darum ein mitgeliefertes Schreiben ausfüllen, in dem die durch die Kündigung möglichen Verlusten beziffert werden sollen.  

Zwei Ärgernisse

„Sollten Ihre Vermögensverluste höher sein als von diesem Berater aufgezeigt, übernimmt dieser die Verantwortung für die Verluste. Unterschreibt der ,Berater‘ dieses nicht, besteht die Möglichkeit, dass man Sie übervorteilen möchte“, heißt es weiter im sogenannten Schutzbrief.  

Für Maxpool gibt es in dem Schreiben gleich zwei Ärgernisse. Zum einen die aus dem ersten Satz herauszulesende Herabsetzung bzw. Verunglimpfung von Makler bzw. anderen Vermittlern – ein Verstoß gegen Paragraph 3 Abs. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG, ist man in Hamburg überzeugt. Zudem würde die Entscheidungsfreiheit des Kunden erheblich behindert.  

Ärgernis Nummer zwei ist das beigefügte Bestätigungsschreiben, in dem der Makler die möglichen Verluste aufführen soll. Was hier als Verlust zu werten ist, bleibt nämlich schleierhaft. „Es ist nicht ersichtlich, worauf sich der anzugebende mögliche Verlust bezieht. Etwa auf die zu zahlenden Prämien? Darüber hinaus wird der Eindruck erweckt, ein möglicher Verlust könne fest errechnet werden. Wie soll ein Berater die negative Entwicklung eines Fonds errechnen können? Für einen Vertragswechsel sind viel mehr Kriterien als nur ein möglicher Verlust maßgebend. Das Bestätigungsschreiben ist somit undifferenziert“, erklärt Sevilay Srouji, Syndikusanwältin von Maxpool.  

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Zudem würde auch das Bestätigungsschreiben suggerieren, dass der Makler nur an seinen eigenen Vorteil, sprich Verdienst, denke. „Dies stellt eine bewusste Irreführung des Kunden dar, die rechtlich relevant ist, da die Vorgehensweise der DVAG die Entscheidung des Kunden massiv beeinflusst“, so Srouji. Um diese zu beenden, wolle man alle juristischen Mittel ausschöpfen. Eine Abmahnung sei bereits erfolgt.  

Bei der DVAG zeigt man sich verwundert. Über ein entsprechenden „Mandantenschutzbrief“ sei nichts bekannt, heißt es auf Nachfrage von procontra. Ein entsprechendes Geschäftsgebahren werde zudem nicht unterstützt.  

Viele Rechtschreibfehler

Tatsächlich lässt der „Mandantenschutzbrief“ einige Zweifel aufkommen: So wimmelt es in dem kurzen Schreiben von grammatikalischen wie auch Rechtschreibfehlern, insgesamt erweckt das Schreiben einen sehr unprofessionellen Eindruck. Allerdings prangt am Ende des Schreibens das Logo der Deutschen Vermögensberatung.  

Aus der Zentrale stamme dieses Schreiben aber nicht, versichert die Unternehmenssprecherin. Man wolle nun intern untersuchen, wer für den „Mandantenschutzbrief“ verantwortlich sei. Denkbar ist beispielsweise, dass ein einzelner Vertriebler das Schreiben eigenmächtig aufgesetzt hat.  

Eine Spur könnte dabei nach Süddeutschland führen. Laut Maxpool habe ein Makler aus dem süddeutschen Raum den Maklerpool auf das Schreiben aufmerksam gemacht und auf mehrere Fälle aus der jüngeren Vergangenheit verwiesen.

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