Zielgruppe Manager

Abwehrschutz ist das „A und O“

Für die Beratung von Geschäftsführern ist ein umfangreiches Wissen notwendig. Gut fahren Versicherungsberater, die sich ein weites Netzwerk von Betriebswirtschaftlern und Anwälten aufbauen. Der Makler selbst muss jedoch ebenfalls betriebswirtschaftliche Zusammenhänge beherrschen und ausgedehntes Spartenwissen haben.

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15:11 Uhr | 21. November | 2022
Manager Bild: Comstock

Für die Beratung von Managern brauchen Makler viel Spezialwissen. Bild: Comstock

Für Manager gibt es aktuell eine positive und eine negative Botschaft: Die Zahl der Haftungsansprüche ist in den vergangenen Jahren zwar gesunken. Doch die einzelnen Schäden werden immer teurer. So regulierten die Versicherer 2017 noch rund 5.900 Schäden, die im Schnitt mit 30.000 Euro zu Buche schlugen. 2021 kosteten dagegen rund 2.300 Schäden durchschnittlich fast 81.000 Euro. Derzeit dürfte es trotzdem einfacher sein, an Managerschutz – also an eine Directors-and-Officers-Police (kurz D&O) zukommen.

Denn die Assekuranzen haben 2019 und 2021 Gewinne gemacht, wie aus einer jetzt aktualisierten Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervorgeht. Ein guter Moment, in den Nischenmarkt einzusteigen. Wer die Geschäftsleiterin oder den Geschäftsleiter berät, kann als Cross-Selling-Erfolg vielfach nach einiger Zeit den gesamten Firmenschutz stemmen.

Zudem dürfte 2023 ein spektakulärer Haftungsfall die Vorstände und Geschäftsführer wachrütteln. Dann beginnt nämlich der Prozess gegen den Ex-Wirecard-Chef Markus Braun und gegen den ehemaligen Vize-Finanzvorstand Stephan von Erffa sowie Oliver Bellenhaus. Die vierte Strafkammer des Landgerichts München hat die Anklage „wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs“ zur Hauptverhandlung zugelassen. Schon 2021 hatte der Managerversicherer Chubb aber eine Klage gegen Braun vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt verloren (Az.: 7 U 150/21) und muss nun die Kosten für dessen PR-Berater zahlen. Weitere D&O-Versicherer sind bei Wirecard involviert, dabei soll es sich um die R+V, Swiss Re, AGCS, AIG, Liberty und QBE handeln. Zentral dreht sich alles um die Frage: Lag Vorsatz vor? Dann muss die D&O-Versicherung nicht zahlen. Ex-CEO Braun argumentiert, er sei selbst ein Opfer des Betrugs in seinem Unternehmen geworden.

Abwehrschutz ist das „A und O"

Der Fall zeigt: Managerschutz ist vor allem Abwehrschutz und wichtig, um im Ernstfall um den eigenen Ruf zu kämpfen. Präventionsberatung ist daher auch eine zentrale Aufgabe von Maklern, die Geschäftsführer beraten. Das bestätigt im Interview Björn Stressenreuter von 360gradmanagerschutz.de, hinter der die MRH-Trowe-Gruppe steht. Und: Manager können digital beraten werden. Heute – nach tausenden von coronabedingten Video-Meetings – mehr denn je. Auf der anderen Seite sind eigene Wordings für Manager wichtig und ein kompetentes Netzwerk im Hintergrund. „Das ermöglicht uns einen konsequenten Fokus auf die Risikoberatung von Managern“, erläutert Stressenreuter.

Der Zielmarkt für diese Spezialisten wird jedenfalls immer größer, denn die Zahl der Unternehmen in Deutschland steigt, wie Zahlen des Statistischen Bundesamt zeigen. Schätzungsweise 3,8 Millionen Unternehmensleiter sind potentielle Kunden und sie sind mit hohem Einkommen sehr attraktiv. Zudem fungieren die Chefs als Multiplikator, da sie in der Regel der erste Ansprechpartner für die betriebliche Altersvorsorge oder weitere Firmenversicherungen sind.

„Wird der Geschäftsführer von der Qualität der D&O-Beratungsleistung überzeugt, dann findet der Versicherungsmakler häufig Zugang zu den anderen Sparten, die für ihn, wirtschaftlich gesehen, attraktiver sind“, stellt Michael Hendricks fest. Die „graue Eminenz“ der Vermittlung von Managerhaftpflicht führt heute die Kanzlei Hendricks und Partner Rechtsanwälte. Chefschutz ist ein sehr attraktives Betätigungsfeld für Versicherungsvermittler. Doch wer punkten will, muss seine Kompetenz schnell und klar „rüberbringen“. Sonst steigt der Manager sofort aus.

Das Impressum als Kontakthilfe

Geschäftsführer können nach Einschätzung von Vermittlern gut über Vortragsveranstaltungen oder Veröffentlichungen zum Thema Haftung und Versicherung erreicht werden. Zudem ist jeder Geschäftsführer im Impressum seiner Website zu finden. Da in der Regel auch ein Xing-Profil besteht, kann dieses nach Meinung von Vermittlern durchaus auch zur Kontaktaufnahme dienen. Dabei sollte man schnell die Kompetenz des Gegenübers ausloten.

Nicht alle haben das Thema persönliche Haftung im Auge, wenn sie sich „nur über ihre frische Beförderung freuen“. Experte Hendricks erläutert den Managern, dass es in aller Regel darum geht, dass Fehler anderer ihnen angelastet werden. Und dem Vorwurf des Organisationsverschuldens könne man kaum entgehen. „Aus diesem Grunde ist der Abschluss einer Versicherung unumgänglich“, so Hendricks.

Fast alle spezialisierten Vermittler bieten Versicherungsmaklern Kooperationen an. Sie sind aber sehr unterschiedlich aufgebaut und reichen von einem Gutachten über die Qualität des D&O-Schutz, wie es beispielsweise von Hendricks und Partner Rechtsanwälte zur Verfügung gestellt wird, bis hin zum Vermittler-Onlineportal bei KuV24-manager.de. „Nach ausführlicher telefonischer Beratung, gibt es eine erstaunlich hohe Bereitschaft, eine D&O-Versicherung online über das an sich sehr anonyme Medium Internet abzuschließen“, sagt Experte Matthias Talpa von Konzept und Verantwortung Versicherungsmakler GmbH, der das Versicherungsportal KuV24-manager.de mitgegründet hat.

Kooperationen sind sinnvoll

Einig sind sich alle Experten darüber, dass Manager im ersten Schritt eine umfassende Analyse der persönlichen Haftungssituation benötigen und eine darauf abgestimmte D&O-Police. Diese sichert existenzbedrohende persönliche Folgen von Pflichtverletzungen ab. Vermittlern, die sich nicht umfassend mit den Risiken von Geschäftsführern und deren Schutz beschäftigen möchten oder können, rät Talpa zu einer Kooperation. Längst hat sich eine Reihe von Versicherungsmaklern auf die Absicherung von Führungskräften spezialisiert. „Wir haben für die Manager-Absicherung spezielle Deckungskonzepte entwickelt, deren Niveau weit über dem Marktstandard liegt“, behauptet etwa der Versicherungsmakler Contrust. Zudem habe das Unternehmen bei der Analyse von D&O-Policen eine 80-prozentige Quote mangelhafter Verträge entdeckt.

Speziell aufgestellt sehen sich auch die Exali GmbH, das Versicherungsportal für Dienstleister und freie Berufe, der Versicherungsmakler Franke & Krippner, die MRH Trowe-Gruppe mit 360gradmanagerschutz.de oder die AsseCon Assekuranzmakler GmbH. „Wir glauben, dass der Manager sich persönlich absichern muss – zusätzlich neben dem Schutz über die Firma“, sagt Manfred Bock von der AsseCon. Mit einer persönlichen D&O-Police habe der Geschäftsführer einen Extra-Schutz im Schrank, der mit einer Strafrechtschutzabsicherung sehr nachhaltig wirke.

„Geschäftsführer sind sehr sensibel gegenüber ihrem persönlichem Haftungsrisiko“, so Bock. Dabei stehe aber meist die zivilrechtliche Haftung im Vordergrund. Tatsächlich seien Manager aber viel öfter von Staatsanwälten bedroht. Daher müssen sich Geschäftsführer neben der Managerhaftpflicht zusätzlich mit Strafrechtsschutz absichern. Wird Managern ein Schaden vorgeworfen, dann entfielen in der Regel 70 bis 80 Prozent der Kosten auf die Abwehr der Ansprüche. Die gesetzlichen Haftungsregelungen für Organmitglieder von Kapitalgesellschaften sind „scharf“. „Viele Manager unterschätzen die Kosten für Anwälte, Gutachter und Gerichte, die leicht in den sechsstelligen Bereich gehen können“, heißt es beim Kölner D&O-Anbieter VOV. „Hinzu kommt der Schadenersatz, der aus eigener Tasche zu zahlen ist, wenn sich der Vorwurf gegen den Geschäftsführer erhärtet.“

Selbst für einfachstes Verschulden haftet das betroffene Organmitglied grundsätzlich der Höhe nach unbegrenzt mit seinem Privatvermögen. Die Tätigkeit als Manager sei selbst bei größtem Bemühen um ordnungsgemäße Geschäftsführung in hohem Maße gefahrgeneigt. „Selbst ein erfahrener Manager ist daher nicht vor einem haftungsmäßigen Schiffbruch gefeit“, stellt Maik Wiesner Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner fest. 

Haftungsrisiko Insolvenz

Eines der größten Haftungsrisiken ist mittlerweile die Insolvenz des Unternehmens. Daher sollten Geschäftsführer spätestens mit den ersten Anzeichen einer Krise ständig die Liquidität des Unternehmens im Blick haben, um beim Vorliegen eines Insolvenzgrunds rechtszeitig den Insolvenzantrag zu stellen. Entscheidungsträger sollten grundsätzlich – also weit vor jeder Krise – prüfen, ob die bestehende D&O-Versicherungen Erstattungsansprüche aus dem Insolvenzrecht umfasst.

Hier ist die klassische D&O-Police gefährlich, denn sie wird vom Unternehmen für seinen Manager abgeschlossen, um bei Fehlern des Geschäftsführers abgesichert zu sein. So haben Geschäftsführer auf diese Policen keinen vollen Einfluss. Sie könnte summenmäßig erschöpft, nicht bezahlt oder gekündigt sein, wenn es hart auf hart kommt.

Zudem muss im Strafrechtsfall das Unternehmen hinsichtlich der Deckung zustimmen. Damit kann Druck auf den betroffenen Geschäftsführer ausgeübt werden. Daher hat etwas die AsseCon Assekuranzmakler den „Managerschutz 360“ entwickelt. Er besteht aus einer persönlichen D&O- und Spezial-Strafrechtspolice sowie aus einem Anstellungsvertrags-Rechtschutz.

Besondere Leistungen

Besondere Leistungen bietet etwa die ARAG für Manager. So gibt es eine Anwalts- oder Mediatoren-Empfehlung. Die Schlichter versuchen zwischen Manager und Unternehmen zu vermitteln, damit der Streit nicht imageschädigend vor dem Kadi landet. Grundsätzlich rät die ARAG, wie die meisten Assekuranzen und Vermittler dazu, neben der D&O-Police auch eine Vermögensschaden-Rechtsschutz, Spezial-Straf-Rechtsschutz und Anstellungsvertrags-Rechtsschutz abzuschließen.

Andere Experten raten nicht nur zu einer Cyberpolice, um den Manager vor dem Restrisiko zu schützen, wenn die Hackerabwehr versagt, sondern weisen auch daraufhin, dass „Schlüsselpersonen“ – meist Geschäftsführer und leitende Angestellte– gegen Ausfall abzusichern wären. Denn im schweren Krankheits- oder Todesfall einer solchen Schlüsselkraft gingen ad hoc Wissen, Erfahrung, Kompetenz und langjährige Geschäftskontakte verloren. Versicherungsmakler sollten daher innerhalb der Risikoanalyse den Manager zumindest deutlich auf die sogenannte Keymann-Absicherung hinweisen. Sie ermöglicht dem Unternehmen, sich gegen die finanziellen Folgen bei Ausfall eines Leistungsträgers abzusichern.