Eine grundsätzliche Lösung für die umfassende Arbeitskraftsicherung von Handwerkern ist nicht in Sicht. Natürlich bieten Versicherungsmakler schon aus Haftungsgründen Grundfähigkeits-, Dread-Disease-, MultiRisk- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen an. Aber dadurch wird das Problem nicht gelöst.
Das Motto: Eine alternative Absicherung ist besser als gar keine, mag zwar statistisch gesehen richtig sein. Sie nutzt dem Betroffenen aber gar nichts, falls er infolge einer schleichenden oder in Schüben verlaufenden Krankheit beispielsweise bei einer EU-Versicherung zunächst „nur“ berufsunfähig wird, bei einer DD-Versicherung die „falsche“ Krankheit erleidet oder bei der GFV die versicherte Fähigkeit nicht sofort im erforderlichen Umfang verliert.
Außerdem stellt sich die Frage, wovon der „nur“ berufsunfähig Gewordene die Beiträge für diese Versicherungen weiterbezahlen soll, wenn er Job und Einkommen verloren hat. Bei einer umfassenden Beratung – auch über die Nachteile der jeweiligen Produkte – erkennt der Verbraucher den löchrigen Versicherungsschutz und verzichtet in der Regel auf den Abschluss. Werden ihm die Nachteile verschwiegen, bekommt er diese bei einem späteren Leistungsfall zu spüren. Das dürfte dem ohnehin angeschlagenen Ruf der Versicherungsbranche dann kaum helfen.