Verbraucherschutz

BaFin warnt vor Abschluss von Geräteversicherungen

Zu teuer, zu hohe Selbstbehalte und ein oft unzureichender Leistungsumfang: Die Finanzdienstleistungsaufsicht empfiehlt Verbrauchern, den Abschluss von Geräteversicherungen genau zu prüfen.

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14:11 Uhr | 24. November | 2023
Frau im Elektronikmarkt

Wer beim Kauf von Fernseher, Waschmaschine und Co. den Abschluss einer Geräteversicherung erwägt, sollte ganz genau hinschauen, empfiehlt die BaFin.

| Quelle: 97

Viele Händler bieten ihren Kunden nach dem Kauf von Waschmaschine, Tablet und anderen hochpreisigen elektronischen Geräten eine erweiterte Garantieverlängerung oder Geräteversicherung an. Dabei verlängern die Policen den Garantiezeitraum oder bieten kostenlose Reparatur und Ersatz im Schadenfall an. Doch sie bergen auch eine große Krux: Häufig ist der Nutzen überschaubar und ein Abschluss belastet vor allem den Geldbeutel. So warnt die BaFin aktuell in ihrem Journal vor diesen Versicherungen; Verbraucher sollten einen Abschluss häufiger hinterfragen, schreibt sie. Geräteversicherungen seien im Verhältnis zum Kaufpreis zu teuer, zudem würden sie in vielen Fällen im Schadenfall nicht leisten.        

Im Zuge dessen weist die Finanzdienstleistungsaufsicht auf ein weiteres Manko hin. So sei für den Kunden auf Werbe- und Preisschildern nicht immer sofort erkennbar, ob eine entsprechende Versicherung im Gesamtpreis für das Produkt bereits enthalten oder separat abzuschließen ist. Die BaFin rät deshalb: „Kunden sollten immer im Blick haben, wie sich der Gesamtpreis eines angebotenen Produktes aufteilt und dazu auch die Verkäufer aktiv ansprechen.“

Einfache und erweiterte Garantieverlängerung unterscheiden

Zu unterscheiden sei grundsätzlich zwischen einer einfachen und erweiterten Garantieverlängerung (in diesem Fall: Geräteversicherung). Die einfache Garantieverlängerung biete Schutz gegen Produktmängel über die zweijährige gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus. In vielen Fällen ließe sich diese Gewährleistungspflicht auch auf bis zu fünf Jahre verlängern. Tritt nach der zweijährigen Gewährleistungspflicht ein Mangel am Produkt auf, bekommen Kunden innerhalb der vertraglich verlängerten Gewährleistungspflicht eine Reparatur oder ein Ersatzgerät angeboten. Eine andere Variante ist die Auszahlung in Höhe des Zeitwerts. In diesem Fall erhält der Kunde den Betrag, den das Gerät zum Zeitpunkt des Schadens wert war.

Die erweiterte Garantieverlängerung beziehungsweise Geräteversicherung sichert hingegen ein neu gekauftes Gerät gegen Mängel sowie zusätzlich gegen Schäden durch Unfälle (Sturz, Stoß), Wasser, Feuchtigkeit, Diebstahl, Raub und Einbruch ab. Eine derartige Absicherung gegen unvorhergesehene Schäden möge zunächst vernünftig klingen, schreibt die Finanzdienstleistungsaufsicht. Allerdings lohne eine genaue Prüfung. So würden Geräteversicherungen zwischen zehn und 30 Prozent des Verkaufspreises kosten – ein im Verhältnis zum Kaufpreis hoher Betrag. Ein konkretes Beispiel: Wird für eine Fotokamera mit einem Anschaffungswert von 500 Euro eine Geräteversicherung mit einer Laufzeit von zwei Jahren abgeschlossen, lägen die Kosten für die Police einmalig bei 100 Euro und betragen damit 20 Prozent des Verkaufspreises.    

Selbstbehalt und Leistungsumfang hinterfragen

Doch nicht nur die hohen Kosten seien ein Grund, die Policen zu hinterfragen. Auch den Selbstbehalt sowie den Leistungsumfang gelte es, ins Auge zu fassen. Muss im Schadenfall ein Teil des Schadens selbst bezahlt werden, kann dies die Profitabilität der Police in Frage stellen. Stichwort Leistungsumfang: Viele Geräteversicherungen sichern den Schadenfall durch Diebstahl gar nicht oder nur unter bestimmten Auflagen ab. Hinzu kommt: Ereignet sich der Diebstahl im Rahmen eines Einbruchs ist häufig die Hausratversicherung zuständig.

Spielen Verbraucher trotzdem mit dem Gedanken, eine Geräteversicherung abzuschließen, sollten folgende Punkte im Fokus stehen:

  • In den Versicherungsbedingungen müssen der Selbstbehalt im Schadenfall sowie der Leistungsumfang bei Diebstahl genau geprüft werden.  

  • Sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen: Eine Geräteversicherung kann in den meisten Fällen noch bis 30 Tage nach Kauf abgeschlossen werden.

  • Vor Abschluss sollten verschiedene Angebote eingeholt und miteinander verglichen werden. Die Unterschiede hinsichtlich Kosten, Dauer und Leistungsumfang sind bisweilen groß.   

Im Juli dieses Jahres riet auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor dem Abschluss einer Geräteversicherung ab. Er führte ebenfalls als Grund an: Die durch die Policen entstehenden Zusatzkosten seien in den meisten Fällen zu hoch, zudem würden die Versicherungen häufig nicht greifen.