Bauernproteste

Welche Versicherung zahlt für Demo-Schäden?

Zum Start der bundesweiten Protestwoche der Bauern ist es bereits zu mehreren Kfz-Unfällen gekommen. Aufgrund der Traktor-Kolonnen könnte der Versicherungsschutz nicht immer uneingeschränkt gelten.

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16:01 Uhr | 08. Januar | 2024
Welche Versicherung zahlt für Demo-Schäden?

Zum Start der bundesweiten Protestwoche der Bauern ist es bereits zu mehreren Kfz-Unfällen gekommen. Aufgrund der Traktor-Kolonnen könnte der Versicherungsschutz nicht immer uneingeschränkt gelten.

| Quelle: Craig Stennett / Kontributor

Am Montagmorgen hat die angekündigte Protestwoche der Bauern begonnen – obwohl die Bundesregierung ihnen kurzfristig bei Kfz-Steuer und Agrardiesel wieder entgegengekommen ist. Bundesweit rollen schätzungsweise zehntausende Landwirte mit ihren Traktoren durch Städte sowie über Landstraßen und Autobahnen und blockieren teilweise wichtige Verkehrspunkte. Wenig überraschend häufen sich seit Montagvormittag die Meldungen über Verkehrsunfälle in Verbindung mit den Demonstrationen.

Aber wer kommt eigentlich dafür auf, wenn es im Rahmen solcher Protestfahrten zu Schäden kommt? Beispielsweise dürften die Kfz-Versicherer bei der Kalkulation ihrer Prämien dicht an dicht fahrende Traktoren auf verstopften Straßen nicht unbedingt mit eingepreist haben. Das sieht man beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ähnlich: „Wenn die Bauern verabredet in Kolonne fahren, den ausreichenden Sicherheitsabstand zum Vordermann nicht einhalten und es deswegen zum Beispiel zu einem Auffahrunfall kommt, kann es passieren, dass der Kfz-Haftpflichtversicherer die Leistung kürzt oder gegebenenfalls die Regulierung verweigert“, hieß es dazu heute auf procontra-Nachfrage. Das würden die Kfz-Haftpflichtversicherer dann aber im Einzelfall prüfen müssen.

Auf Landstraßen gilt als ausreichender Sicherheitsabstand die Regel „halber Tacho“ und innerorts die Entfernung, die das Fahrzeug in einer Sekunde zurückgelegt. Auf zahlreichen Pressefotos vom Montag entsteht der Anschein, dass der Sicherheitsabstand nicht immer eingehalten wurde.

Warenkäufer können leer ausgehen

Doch auch über die Kfz-Versicherung hinaus kann es passieren, dass Menschen aufgrund der Bauernproteste auf ihren Schäden sitzenbleiben. „Für etwa Speditionen und Frachtführer besteht kein Versicherungsschutz unter einer Verkehrshaftungsversicherung, wenn die von ihnen transportierte Ware durch einen Streik zerstört, beschädigt oder verspätet ankommt“, erklärte eine GDV-Sprecherin gegenüber procontra.

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Für solche Szenarien absichern könnte sich wiederum der Wareneigentümer mit einer Warentransportversicherung. Über Zusatzklauseln könnten beispielsweise Streik und Aufruhr mitversichert werden, also wenn etwa pünktlich benötigte Rohstoffe für die Produktion zu spät oder gar nicht ankommen. Möglich sei auch, dass der Transportversicherer den Schaden auch ohne Klauseldeckung übernimmt, in der Folge aber die Organisatoren oder Beteiligten des Streiks in Haftung nimmt, heißt es von Seiten des GDV.

Haftung bei Schadenersatz unklar

Etwas zurückhaltender gibt sich der Gesamtverband bei der Frage nach Schadenersatzforderungen gegen Bauern oder ihre Verbände, wenn beispielsweise Rettungsdienste wegen der Blockaden nicht zum Einsatzort kommen oder anderweitig Sachschäden entstehen. In solchen Fällen würde grundsätzlich Deckung über die Haftpflichtversicherungen der Landwirte bestehen, heißt es. Ausgenommen seien aber vorsätzliche Schädigungen. Ob es sich um Vorsatz handelt, müssen dann sicherlich im Einzelfall Juristen entscheiden, wenn man beispielsweise willentlich eine Straße blockiert, die Blockade dann für einen Rettungswagen öffnen will, dies aber aufgrund der vielen umstehenden Traktoren nicht oder nicht rechtzeitig schafft.

Vom Deutschen Bauernverband (DBV) als Mitorganisator der Proteste wollte procontra wissen, ob er für seine an den Demos teilnehmenden Mitglieder von uneingeschränktem Versicherungsschutz ausgeht und ob diese bei Schadenersatzforderungen mit Hilfe durch ihren Verband rechnen können. Bis zu unserem Redaktionsschluss haben wir aber keine Antwort vom DBV erhalten.