Massenkarambolage

Versicherer stufen Unfallserie auf A81 als Massenunfall ein

Insgesamt 82 Autos kollidierten in der vergangenen Woche innerhalb kürzester Zeit auf einer Autobahn in Baden-Württemberg. Die Versicherer werten die Karambolage als Massenunfall. Für die Beteiligten hat das Vorteile.

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15:10 Uhr | 31. Oktober | 2023
Massenunfall

Eine Unfallserie auf der A81 bei Heilbronn (hier ein Symbolbild) wird von den Kfz-Versicherern nun als Massenunfall gewertet.

| Quelle: deepblue4you

Am vergangenen Freitag krachte es auf der Autobahn 81 in der Nähe von Heilbronn mehrfach. Gleich mehrere Massenkarambolagen ereigneten sich innerhalb kurzer Zeit auf einer Strecke von 3,5 Kilometern. Die Polizei registrierte insgesamt 19 verschiedene Unfallstellen mit insgesamt 82 beteiligten Fahrzeugen. Als Unfallursache nennt die Polizei einen Wechsel aus Regen und Sonnenschein: Die Sonne hatte offenbar viele Autofahrer geblendet, der Regen sorgte zudem für eine rutschige Fahrbahn. Insgesamt soll sich der Schaden nach vorläufigen Schätzungen auf 875.000 Euro belaufen.

Nun haben die Kfz-Versicherer den Unfall als sogenannten Massenunfall eingestuft, wie der Branchenverband GDV mitteilt. Leidtragende haben somit die Möglichkeit, leichter Hilfe von ihrem Versicherer zu erhalten. So bekommen Versicherte ohne Kaskoschutz Schäden am eigenen Fahrzeug ersetzt – bei einem normalen Unfall ist das nicht möglich. Hierfür müssen sie sich nur an ihren eigenen Kfz-Haftpflichtversicherer wenden. Dieser kommt bei sogenannten Massenunfällen grundsätzlich für 100 Prozent der erlittenen Schäden auf.

3 Kriterien müssen erfüllt werden

Für eine Einstufung zu einem Massenunfall müssen insgesamt drei Bedingungen erfüllt werden:

  • Es darf keinen identifizierbaren Unfallverursacher geben.

  • Mindestens 40 Fahrzeuge müssen beteiligt sein. In Ausnahmefällen – wenn etwa wegen der Witterungsverhältnisse der Unfallhergang nur schwer nachvollziehbar ist – können auch 20 Fahrzeuge ausreichen.

  • Es besteht ein enger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang beim Unfallgeschehen.

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Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird von einem Gremium des GDV entschieden.

Die aktuellen Regelungen für freiwillige Rettungsaktionen nach Massenunfällen gelten seit 2015.