Die Bundesregierung will die Haftungsregeln für E-Scooter verschärfen. Dies geht aus einem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums („Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr“) hervor.
Derzeit sind E-Scooter als langsam fahrende Fahrzeuge von der verschuldensunabhängigen Haftung des Fahrzeughalters ausgenommen. Das soll sich künftig ändern. Das heißt: Halter müssten auch dann für Schäden, die durch den Betrieb ihrer Fahrzeuge entstehen, haften, wenn sie kein persönliches Verschulden trifft.
Grund für die Streichung der bisherigen Ausnahme ist die Tatsache, dass es für viele Geschädigte häufig sehr schwierig ist, nach Schäden die Identität des Fahrers bzw. dessen Verschulden feststellen und nachweisen zu können. Ein Problem, das durch die wachsende Verbreitung der E-Scooter wachsen dürfte. Laut Angaben der Versicherer ist die Zahl der E-Scooter von 180.000 im Jahr 2020 auf 990.000 im Jahr 2023 regelrecht explodiert. Häufig werden die Scooter dabei in vielen Städten im Rahmen sogenannter Free-Floating-Modelle gemietet.
Zahl der Schäden steigt
Auch die Zahl der Drittschäden wuchs seitdem: Regulierten die Versicherer im Jahr 2020 noch 1.150 Drittschäden, waren es im vergangenen Jahr bereits 5.000. 40 Prozent dieser Schäden entfallen dabei auf Miet-Scooter. Insbesondere hier ist es für die Geschädigten meist schwierig, die verantwortliche Person zu ermitteln – zumindest dann, wenn das unsachgemäße Abstellen des Fahrzeugs die Schadenursache ist.
In der Politik wird bereits seit einiger Zeit über die Abschaffung des Haftungsprivilegs für Elektrokleinstfahrzeuge debattiert. Durch die stärkere Verbreitung hat das Thema nun wieder an Fahrt gewonnen. Die bestehenden Ausnahmen von der straßenverkehrsrechtlichen Gefährdungshaftung für motorisierte Krankenfahrstühle sowie langsam fahrende Nutzfahrzeuge sollen indes weiter bestehen bleiben.
Das Justizministerium geht davon aus, dass durch die Reform die Haftpflichtversicherungsprämien für Elektrokleinstfahrzeuge moderat steigen könnten.
Long Story short
Die Bundesregierung plant, die bisherige Ausnahme für E-Scooter zu streichen, sodass Halter künftig auch ohne eigenes Verschulden für Schäden haften sollen. Hintergrund sind steigende Unfallzahlen und die schwierige Identifizierbarkeit von Fahrern, besonders bei Miet-Scootern.

