Rechnungen, Bußgelder, Schadenersatz

7 Beispiele: Vor diesen Schäden schützt die Firmen-Rechtsschutzversicherung

Gewerbetreibende sind heutzutage vielfältigen Risiken ausgesetzt, die anwaltlichen Schriftwechsel und Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen können. In vielen Fällen deckt eine Rechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten.

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08:06 Uhr | 17. Juni | 2025
Erleichterter Geschäftsmann

Gewerbetreibende sind heutzutage vielfältigen Risiken ausgesetzt, die anwaltlichen Schriftwechsel und Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen können. In vielen Fällen deckt glücklicherweise eine Rechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten.

| Quelle: laflor

Was macht eine sehr gute Rechtsschutzversicherung für Gewerbekunden aus? Beim Hannoveraner Analysehaus Franke und Bornberg bedient man sich dabei einer Auto-Analogie: Während es im Fahrzeug mehrere Airbags für den perfekten Schutz benötigt, brauchen Unternehmer für eine möglichst gute juristische Absicherung ein Zusammenspiel von Arbeitsrechtsschutz, Vertragsrechtsschutz oder Steuerrechtsschutz, hieß es dazu in dessen jüngstem Firmen-Rechtsschutz-Rating. „Erst die Feinabstimmung aller Komponenten macht den Firmenrechtsschutz komplett“, lautete das Fazit von Geschäftsführer Michael Franke.

Top-Performer in seinem Rating ist die ARAG SE, der nach Beitragseinnahmen und Vertragsbestand größte Rechtsschutzversicherer auf dem deutschen Markt. Dass die Düsseldorfer neben dem großvolumigen Privatkundengeschäft auch den Bereich Firmen-Rechtsschutz beherrschen, belegt unter anderem der erste Platz bei „Maklers Lieblinge 2024“ in dieser Produktkategorie.

Welchen Risiken für juristische Auseinandersetzungen Gewerbetreibende heutzutage ausgesetzt sind, die sich aber allesamt über eine Rechtsschutz-Police absichern lassen, haben wir in einer Auswahl in der untenstehenden Bildergalerie zusammengetragen. Dafür hat uns die ARAG eine Reihe von Schadenfällen aus ihrer Regulierungspraxis zur Verfügung gestellt.

7 Beispiele: Vor diesen Schäden schützt die Firmen-Rechtsschutzversicherung

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Kunde will nicht zahlen

Unser Rechtsschutzkunde ist Inhaber eines Malerbetriebs. Er hat Malerarbeiten im Einfamilienhaus seines Kunden getätigt. Nach Abschluss der Arbeiten behauptet sein Kunde, dass die angebrachte Farbe fleckig sei und weigert sich die Rechnungen zu begleichen. Er besteht darauf, dass der Inhaber des Malerbetriebs die Wände neu streicht. Der Maler kommt dieser auch nach. Allerdings behauptet sein Kunde anschließend weiter, dass die Wände immer noch fleckig seien und reagiert auch auf Mahnungen nicht. Der Inhaber des Malerbetriebs schaltet daher einen Rechtsanwalt ein, der seine Forderung nunmehr gerichtlich geltend macht. Dies ist über den Firmen-Vertrags-Rechtsschutz (Klausel 6) auch versichert.