Reformideen der Politik

Altersvorsorge-Reform soll Vertragszahl um 30 Prozent steigern

Ohne betriebliche und private Altersvorsorge lässt sich der Ruhestand heute kaum noch gestalten, dennoch liegt sie bei vielen Arbeitnehmern brach. Ein CDU-Fachausschuss bringt nun weitgreifende Reformideen ins Gespräch, mit denen die Vertragszahl merklich gesteigert werden soll.

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07:12 Uhr | 03. Dezember | 2020
CDU-Parteizentrale

Teile der CDU sprechen sich für weitgreifende Änderungen bei der betrieblichen sowie privaten Altersvorsorge aus. Bild: picture alliance

Die gesetzliche Rente steht immer mehr unter Druck. Das wachsende Ungleichgewicht zwischen arbeitender und Rente beziehender Bevölkerung, aber auch die Corona-Pandemie fordern ihren Tribut. Laut jüngst vom Bundeskabinett beschlossenen Rentenversicherungsberichts wird das Rentenniveau voraussichtlich von derzeit 48,2 auf 46 Prozent im Jahr 2034 sinken.  

Das Thema Rente dürfte auch deshalb im kommenden Bundestagswahl eine große Bedeutung einnehmen – zumindest ist Kai Whittaker, Bundestagsabgeordneter für die CDU und Vorsitzender des parteieigenen Bundesfachausschusses „Soziale Sicherung und Arbeitswelt“, davon überzeugt.  

In den Wahlkampf ziehen wollen Teile der Partei dabei mit einem ambitionierten Rentenkonzept, das unter anderem ein individuelles Renteneintrittsalter vorsieht. Das jetzige Umlagesystem soll zudem zu einer Mischung aus Umlage und Kapitalanlage umgebaut werden. Dafür soll unter anderem unter dem Dach der Rentenversicherung ein Rentenfonds aufgebaut werden. Woraus dieser sich speisen soll, ist allerdings noch unklar.

Umfangreiche Reformen in pAV und bAV

Auch bei der betrieblichen und privaten Altersvorsorge machen sich die CDU-Politiker für umfangreiche Reformen stark. Denn auch wenn die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin die wichtigste Säule der Alterssicherung bleiben werde, könne „der Lebensstandard im Alter nur noch im Zusammenspiel mit der betrieblichen und privaten Altersvorsorge aufrechterhalten werden“, heißt es im in dieser Woche vorgelegten Konzeptpapier.  

Da jedoch immer noch viele Menschen nicht ausreichend privat vorgesorgt haben, sprechen sich die CDU-Politiker für eine effizientere und verbindlichere Gestaltung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge aus.  

Vorgesehen ist unter anderem, dass für Geringverdiener eine betriebliche bzw. private Altersvorsorge ab der nächsten Legislaturperiode verpflichtend wird. Auch Arbeitgeber sollen einen substanziellen Beitrag leisten. „Dazu wollen wir die steuerliche Refinanzierung für die reine arbeitgeberfinanzierte Leistung erhöhen. Der Arbeitnehmeranteil soll durch gesonderte staatliche Zulagen übernommen werden“, heißt es im Konzept. Auch die bereits mehrfach aus Kreisen der CDU geforderte Reform der Riesterrente – unter anderem in Form höherer Zulagen – findet sich in den Ausführungen des Fachausschusses wieder.  

Standardprodukt soll verpflichtend sein

In einem zweiten Schritt macht sich der Fachausschuss dafür stark ein Standardprodukt zu schaffen, das ohne Abschlusskosten und mit möglichst niedrigen Verwaltungskosten auskommen soll. Sparer sollen hier zwischen Produkten mit und ohne Leistungsgarantie wählen können. Das Standardprodukt soll für alle Arbeitnehmer verpflichtend sein, wer beispielsweise bereits anderweitig fürs Alter vorsorgt, kann widersprechen. Offenstehen soll das Produkt sämtlichen Beschäftigten, auch Beamte, Selbstständige, Minijobber und Erwerbslose sollen es abschließen können.  

Die gesteckten Ziele fallen ambitioniert aus: „Die CDU Deutschlands verbindet mit der Vereinfachung die Erwartung, dass sich der Verbreitungsgrad der betrieblichen bzw. privaten Altersvorsorge nachdrücklich erhöht. Wir erwarten eine Erhöhung der Gesamtzahl der abgeschlossenen Verträge um 30 Prozent innerhalb der nächsten drei Jahre nach Inkrafttreten der Reform“, heißt es. Werden diese verfehlt, halten sich die Unionspolitiker die Option offen, ein Obligatorium einzuführen.