Für Gabelstapler & Co.

Entscheidung über Kfz-Haftpflicht-Reform frühestens im April erwartet

Nachdem der Bundesrat jüngst die geplante Reform der Kfz-Haftpflichtversicherung gestoppt hat, soll nun der Vermittlungsausschuss eine Lösung finden. Unklar ist, wie lange sich die Versicherungsbranche noch gedulden muss.

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12:02 Uhr | 13. Februar | 2024
Entscheidung in der Kfz-Haftpflicht-Reform frühestens im April erwartet

Was müssen Makler bei der Beratung zum Versicherungsschutz für Fahrzeuge wie Gabelstapler künftig beachten? Darauf soll nun der Vermittlungsausschuss aus Bundestag und Bundesrat eine Antwort finden.

| Quelle: vm

Im Dilemma um eine Reform der Kfz-Haftpflichtversicherung hat die Bundesregierung nun den Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes einberufen. Dieses Gremium, bestehend aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates, soll eine Lösung finden, um der EU-Richtlinie 2021/2118 nachzukommen. Diese schreibt ihren Mitgliedsstaaten unter anderem die Fassung einer klaren Regelung für den Versicherungsschutz von selbstfahrenden landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen, Staplern und zum Beispiel auch Aufsitzrasenmähern vor, deren Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h liegt. In seiner Sitzung Anfang Februar hatte der Bundesrat dem Gesetzentwurf, der bereits den Bundestag passiert hatte, einigermaßen überraschend nicht zugestimmt.

„Der Vermittlungsausschuss wird seine erste Sitzung zu diesem Punkt am 21. Februar abhalten“, sagte ein Sprecher des Bundesrates an diesem Dienstag auf procontra-Nachfrage. Als Ergebnis sollen dann konkrete Änderungen des Gesetzentwurfs erarbeitet werden, die einen inhaltlichen Kompromiss formulieren. Da das Gesetz für den Ausschuss mehrere Detailfragen enthält, sei es auch möglich, dass mehrere Sitzungen notwendig werden. Laut dem Sprecher kann der abgeänderte Gesetzentwurf dann frühestens in der Bundesratssitzung am 22. März beschlossen werden. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wäre in diesem Fall dann Anfang bis Mitte April zu rechnen.

Mehrarbeit für Versicherer und Vermittler droht

Nachdem der Bundesrat die Reform der Kfz-Haftpflichtversicherung Anfang Februar gestoppt hatte, hatte der GDV diese neuerliche Phase der Unsicherheit kritisiert. Man müsse nun schnell Rechtsklarheit schaffen, mahnte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Denn noch ist unklar, welcher Verwaltungs- und Beratungsaufwand im Zuge der Reform auf die Versicherungsunternehmen und die Vermittler zukommt.

Bislang sind die genannten Fahrzeuge über Privat- und Betriebshaftpflichtversicherungen mit abgedeckt. Der GDV plädiert dafür, alles so zu belassen, wie es ist. In anderen Szenarien müssten die Deckungssummen in, laut GDV, mehreren hunderttausend Verträgen angepasst werden, was Beitragserhöhungen nach sich ziehen könnte. Für die Vermittler könnten die Änderungen einen neuen Beratungsansatz bedeuten, aber auch kritische Nachfragen von Kunden.

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