Bis zu 30 Stunden

BVK stemmt sich gegen Anhebung der Weiterbildungszeiten

Wenn von der EU-Kleinanlegerstrategie die Rede ist, geht es häufig um ein befürchtetes Provisionsverbot. Doch es gibt noch weitere Themen, die künftig eine Belastung für Makler darstellen könnten.

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10:03 Uhr | 08. März | 2024
Weiterbildungszeiten steigen

Gerade bei Versicherungsmaklern, die auch Anlageprodukte vermitteln, könnte es zu Anhebungen kommen.

| Quelle: Eoneren

Beim Entwurf einer „Retail Investment Strategy” (RIS) vom Mai 2023 wird sehr häufig über das Provisionsverbot gesprochen. Doch es gibt noch weitere Punkte, die für die Versicherungsmaklerschaft eine große Auswirkung haben könnten. Ein Thema sind die Weiterbildungszeiten. (Lesen Sie hierzu auch).

In bestimmten Konstellation wäre nach einem Vorschlag des ECON Ausschusses (Ausschuss für Wirtschaft und Währung) und seinen unterschiedlichen Amendments (704-710) ein Szenario denkbar, in dem die verpflichtenden Weiterbildungszeiten auf bis zu 30 Stunden anwachsen könnten. Die Berichterstatterin begrüßt eine Anhebung auf 25 Stunden, davon 7 Stunden im Bereich Nachhaltigkeit, um den Kunden entsprechend informativ zu beraten. Zum Teil werden sogar bis zu 45 Stunden diskutiert. Derzeit müssen Versicherungsmakler pro Kalenderjahr 15 Stunden IDD-Weiterbildungszeit absolvieren. Für den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) steht fest: Der Sinn und Zweck einer derartigen Anhebung erschließt nicht.

Der BVK sieht eine Anhebung der Weiterbildungszeiten auf 30 und mehr Stunden sowie eine verbindliche Festlegung der Anteile in Hinblick auf eine Nachhaltigkeitskompetenz für unverhältnismäßig und zu kostenintensiv. Zum einen sollte die Anpassung im Rahmen der Evaluierung der IDD vorgenommen werden. „Zum anderen sehen wir den Schwerpunkt einer möglichen Anpassung mehr im qualitativen als im quantitativen Bereich“, erläutert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Eine verbindliche Festlegung der Qualifikationszeiten im Hinblick auf das Thema Nachhaltigkeit erachten wir als zu bürokratisch und zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Klärung der Nachhaltigkeitskompetenzen sind bei weitem noch nicht so festgelegt, dass Inhalte verbindlich geregelt sein können.“

Derzeit stehe die Gefahr noch nicht unmittelbar vor der Tür, da der Ministerrat eine Erweiterung der Stundenzahl derzeit ablehne und auch kritisch gegenüber dem von der Kommission vorgeschlagenen Zertifikat sei. „Es ist wichtig zu betonen, dass der Kommissions-Entwurf keine erweiterte Stundenzahl vorsieht“, so Heinz. Aber gerade deshalb will der BVK nun die Gunst der Stunde nutzen, weiter zu intervenieren: „Da die Gedanken dazu aber bereits kursieren, hat der BVK sich frühzeitig gegen eine Anhebung der Stundenzahl positioniert, um einen Eingang dieser Gedanken in die RIS zu vermeiden.“